EuGH-Urteil

Fall Maddie: Verdächtiger muss im Gefängnis bleiben

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Christian B. ist mit Bemühen um Freilassung vor oberstem europäischen Gericht gescheitert. 

Der Tatverdächtige im Fall Maddie ist mit seinem Bemühen um eine Freilassung vor dem obersten europäischen Gericht gescheitert. Die nachträgliche Erweiterung eines Europäischen Haftbefehls von 2018 gegen den Mann sei rechtens gewesen. Dieses Urteil fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag.
 
Für die deutsche Justiz bedeutet der Richterspruch, dass das Landgericht Braunschweig den 43-jährigen Deutschen im Dezember 2019 wegen der Vergewaltigung einer US-Amerikanerin verurteilen durfte. Diese Tat hatte er 2005 in Portugal begangen.
 

2018 in Italien festgenommen

Der Mann hatte eine Aufhebung dieses Urteils gefordert: Der von Deutschland erlassene Europäische Haftbefehl sei aufgrund anderer Straftaten ergangen. Auch habe die portugiesische Justiz der Strafverfolgung nicht zugestimmt. Der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Strafgericht legte den Fall beim EuGH vor.
 
Festgenommen worden war der Gesuchte 2018 in Italien. Die italienische Justiz stimmte einer Auslieferung nach Deutschland zu. Sowohl wegen der ursprünglichen Gründe des Europäischen Haftbefehls als auch wegen des später eingebrachten Vergewaltigungsfalls.
 
Über die Auslieferung entscheide das Land, das den Haftbefehl vollstreckt habe, befand der Europäische Gerichtshof. Es komme in diesem Fall also nur auf die Zustimmung Italiens an. Auf dieses Verfahren hätten sich die Justizbehörden der EU-Länder 2002 geeinigt.
 
Nach Ansicht der Luxemburger Richter bezog sich das portugiesische Einspruchsrecht auch nur auf einen anderen Europäischen Haftbefehl von 2016. Dieser habe sich aber erledigt. Der Mann sei für die in Portugal begangene Tat in Deutschland verurteilt worden und habe die Strafe verbüßt. Dann habe er Deutschland Richtung Niederlande und Italien verlassen. Den zweiten und weiterhin gültigen Europäischen Haftbefehl von 2018 hatten die deutschen Behörden angestrengt, weil der Mann noch eine weitere Strafe von 2011 absitzen sollte.
 

Mordverdacht

Inzwischen wird gegen den 43-Jährigen auch wegen Mordverdachts im Fall der vor mehr als 13 Jahren verschwundenen Madeleine "Maddie" McCann ermittelt. Das Mädchen war 2007 kurz vor seinem vierten Geburtstag aus einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz verschwunden. Der Fall sorgt bis heute weltweit für Aufsehen. Im Gefängnis in Kiel sitzt der Verdächtige derzeit wegen Drogenhandels.
 
Die Aussichten auf einen Erfolg in Luxemburg standen für den 43-Jährigen schlecht. Ein Generalanwalt des EuGH war in einem Rechtsgutachten im August zu dem Ergebnis gekommen, dass das Landgericht Braunschweig den Mann verurteilen durfte. Diese Gutachten sind für die EuGH-Richter zwar nicht bindend. In den meisten Fällen folgen sie aber der Einschätzung des zuständigen Generalanwaltes.
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