Bischof Williamson

Geldstrafe für Holocaust-Leugner

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Der Brite wurde in Deutschland in Abwesenheit verurteilt.

Wegen Volksverhetzung hat das Regensburger Amtsgericht den britischen Traditionalisten-Bischof Richard Williamson am Freitag in Abwesenheit zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor 12.000 Euro Strafe gefordert. Der 70-jährige Bischof der ultrakonservativen Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) hatte in einem 2008 in dem Priesterseminar Zaitzkofen in Bayern geführten Interview mit einem schwedischen Fernsehsender die Existenz von Gaskammern zur Vernichtung der Juden durch Nazideutschland bestritten ("Ich denke, dass 200.000 bis 300.000 Juden in den Konzentrationslagern gestorben sind, aber nicht ein einziger von ihnen in Gaskammern"). Williamson wird voraussichtlich Berufung gegen das Urteil einlegen. Die Staatsananwaltschaft will ebenfalls Rechtsmittel prüfen.

Williamsons Rechtsanwalt Matthias Loßmann forderte Freispruch. Er bestritt zwar nicht, dass der Bischof den Holocaust verharmlost habe. Aber er habe nicht vorsätzlich gehandelt, da er in dem Interview überraschend nach diesem Thema gefragt worden sei. Anschließend habe er den schwedischen TV-Mitarbeitern gesagt, dass dieser Beitrag nicht in Deutschland gezeigt werden dürfe. Ausgestrahlt wurde das Interview erst Monate später, nachdem der Papst die Exkommunikation der vier von dem verstorbenen Konzilsgegner Erzbischof Marcel Lefebvre unerlaubt geweihten Traditionalisten-Bischöfe - Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galaretta - aufgehoben hatte.

Völkermord an Juden angezweifelt
Auch die drei als Zeugen geladenen Fernsehjournalisten aus Schweden blieben der Verhandlung fern. Vorgelesen wurde ein Schreiben der Rechtsabteilung des Senders, aus dem klar hervorging, dass die Reporter keine Aussage vor Gericht machen würden. Das schwedische Justizministerium lehnte ein Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Regensburg ab. In dem ebenfalls vor Gericht verlesenen Brief beruft sich das Ministerium auf die in Schweden geltende Meinungs- und Mitteilungsfreiheit im Fernsehen, durch die sich niemand für etwas strafbar mache, das er in einem Interview gesagt habe. Dementsprechend sei Schweden nicht bereit, die deutsche Strafverfolgung zu unterstützen.

In dem Interview war es fast nur um Kirchenthemen gegangen. Williamson hatte aber bereits 20 Jahre vorher in der kanadischen Provinz Québec den Völkermord an den Juden angezweifelt. Deswegen konfrontierte der schwedische Reporter ihn mit diesen früheren Aussagen. In der Folge führte Williamson aus, dass es rein technisch gar nicht möglich gewesen sei, in Auschwitz Menschen mit Gas zu ermorden. Dabei berief er sich auf die Thesen des US-amerikanischen Holocaust-Leugners Fred Leuchter.

"In Falle getappt"
Loßmann erklärte, dass Williamson von dem Fernsehteam quasi überrumpelt worden sei. "Er ist in eine Falle getappt." Oberstaatsanwalt Edgar Zach ging hingegen von einem Vorsatz aus. Williamson habe ein erstrebtes Ziel gehabt: "Er wollte seine wirren Ansichten an den Mann bringen." Zach sagte, bei solchen Holocaust-Leugnern gebe es einen "pathologischen Drang" dazu. Ein Fernsehinterview vor einem Millionenpublikum sei dazu das geeignete Mittel.

Die Amtsrichterin Karin Frahm schloss sich der rechtlichen Bewertung der Staatsanwaltschaft an. Ihrer Meinung nach ging es gar nicht darum, ob das Interview für den deutschen Medienmarkt gedacht war. Auch eine Ausstrahlung in Schweden reiche aus, dass die strafbaren Inhalte in Deutschland bekannt würden. Frahm sprach davon, dass Williamsons Überzeugungen in "Verblendungen abgleiten" würden. In dem Prozess war erörtert worden, dass der 70-Jährige auch bei den Anschlägen vom 11. September 2001 Verschwörungstheorien unterstütze, wonach die US-Regierung mit den Terrorakten etwas zu tun habe.

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