Lebenslange Haft

Indischer Guru vergewaltigt 16-Jährige

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Der 77-Jährige behauptete, dem Mädchen Geister auszutreiben.

Der einflussreiche indische Guru Asaram Bapu ist wegen Vergewaltigung zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. "Asaram wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, bis zu seinem Tod", betonte einer seiner Anwälte, Rajendra Singh, am Mittwoch nach der Urteilsverkündung. Die Behörden fürchteten gewaltsame Proteste gegen das Urteil.
 

Missbrauch bei Geisteraustreibung

Das Gericht in Jodhpur im Bundesstaat Rajasthan sah es als erwiesen an, dass der 77-jährige Guru im Jahr 2013 ein damals 16-jähriges Mädchen unter dem Vorwand einer Geisteraustreibung sexuell missbrauchte. Asarams Verteidiger kündigten an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
 
Der hinduistische Fernsehprediger und Yogalehrer leitete Hunderte Ashrams in Indien und im Ausland. Unter seinen Schülern sollen auch mehrere indische Regierungschefs und Minister sein.
 
Neben Asaram mussten sich vier Mitangeklagte vor Gericht verantworten. Zwei von ihnen - ein Mann und eine Frau - wurden zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt, die beiden anderen wurden freigesprochen.
 
Verurteilungen ranghoher Geistlicher sind in Indien brisant. Millionen von Menschen folgen den Gurus ergeben. Aus Angst vor Unruhen wegen der Verurteilung Asarams wurde in mehreren Regionen Indiens der Ausnahmezustand verhängt. Tausende Polizisten wurden abgestellt, um mögliche Ausschreitungen zu verhindern.
 

Gewaltsame Proteste

Im vergangenen Jahr hatte die Verurteilung des Gurus Gurmeet Ram Rahim Singh wegen Vergewaltigung gewaltsame Proteste ausgelöst. 38 Menschen kamen dabei ums Leben.
 
Aber immer häufiger sind die Menschen in Indien in den vergangenen Jahren gegen sexuellen Missbrauch auf die Straße gegangen. Die Regierung reagierte auf mehrere tödliche Vergewaltigungsfälle mit der Erhöhung der Strafen für Sexualverbrechen.
 
Am vergangenen Wochenende beschloss das Kabinett von Premierminister Narendra Modi die Einführung der Todesstrafe für Vergewaltiger von Kindern unter zwölf Jahren. Zuvor hatte die Vergewaltigung einer achtjährigen Muslimin für Entsetzen gesorgt.
 
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