Wegen Körperverletzung

Keine Anzeige gegen "König Balthasar"

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Spanierin wurde bei einem Dreikönigsumzug von einem Zuckerl verletzt.

"König Balthasar" muss in der südspanischen Küstenstadt Huelva nicht vor Gericht erscheinen. Ein Richter hat die Anzeige einer Frau gegen den Weisen aus dem Morgenland abgelehnt, die ihn beschuldigt hatte, ihr während des Festumzugs der Heiligen Drei Könige im vergangenen Jahr mit einem in den Menge geworfenen Zuckerl eine Auge verletzt zu haben.

Die Begründung ist einigermaßen originell: Der Richter stellte nämlich infrage, ob es sich bei der Person, die vom Festzugswagen aus die Süßigkeiten warf, wirklich um König Balthasar gehandelt habe - die Frau hatte nämlich diesen Namen in ihrer Klage angeführt. Da seit 2.000 Jahren über die Herkunft "Seiner Majestät" gestritten werde und er aus einem nicht genau bekannten Land aus dem Orient komme, sei sich der Richter nicht sicher, ob die spanische Justiz den Fall überhaupt behandeln dürfe.

Auch der Rest der Begründung fiel humoristisch aus: Augenzwinkernd gab der Richter nämlich zu Protokoll, nicht neutral sein zu können, da ihn selbst eine langjährige Beziehung mit  genanntem König Balthasar verbinde. Dieser habe ihm zusammen mit den Königen Melchior und Caspar jeden 6. Jänner Geschenke gebracht habe, seit er denken könne.

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