Reform unzulässig

Macht von Polens Justizminister nicht EU-Konform

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Weiterer Teil der Justizreform für unzulässig erklärt.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut eine Regelung im aktuellen polnischen Justizsystem für unzulässig erklärt. Die Richter urteilten am Dienstag, dass es gegen EU-Recht verstoße, dass der Justizminister, der gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, Richter an höhere Strafgerichte abordnen und eine solche Abordnung jederzeit beenden könne.

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