Konflikt

Merkel unterstützt Militärschlag in Syrien

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Die deutsche Bundesregierung findet den Angriff "erforderlich und angemessen".

Die deutsche Bundesregierung hat sich hinter die westlichen Angriffe auf Syrien gestellt. "Der Militäreinsatz war erforderlich und angemessen, um die Wirksamkeit der internationalen Ächtung des Chemiewaffeneinsatzes zu wahren und das syrische Regime vor weiteren Verstößen zu warnen", erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Samstag in Berlin.
 
"Wir unterstützen es, dass unsere amerikanischen, britischen und französischen Verbündeten als ständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrats in dieser Weise Verantwortung übernommen haben", betonte Merkel.
 

Luftschlag "gerechtfertigt"

Der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Hardt, sieht den Luftschlag gegen das Regime von Syriens Präsident Bashar al-Assad als "gerechtfertigt" an. Die Indizien, dass Assad im Kampf gegen die Opposition chemische Waffen einsetze, seien erdrückend. Der Militärschlag "diente somit dem Schutz der Menschen in Syrien", so Hardt.
 
Grünen-Chefin Annalena Baerbock warnte dagegen: "So furchtbar die Gräueltaten des syrischen Regimes und seiner Verbündeten sind, so falsch ist eine weitere militärische Eskalation." Die EU-Außenkommissarin müsse nun alle EU-Staats- und Regierungschefs einladen, um eine klare Strategie zu verabreden. "Wenn Frau (Federica) Mogherini nicht handelt, muss Frau Merkel es tun", erklärte Baerbock.
 

Rutte mit Verständnis

Der niederländische Regierungschef Mark Rutte zeigte Verständnis für die Angriffe der USA, Großbritanniens und Frankreichs auf Einrichtungen in Syrien. In einer Erklärung vom Samstag heißt es, die Militäraktion sei "unter den heutigen Umständen verhältnismäßig und wohlüberlegt". Die niederländische Regierung halte es für "wahrscheinlich, dass Giftgas eingesetzt wurde und dass die syrische Regierung dahintersteckt. Die internationale Gemeinschaft kann das nicht hinnehmen." Der Gebrauch chemischer Waffen sei "ein schweres Verbrechen und ein ernster Verstoß gegen internationale Recht".
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