Verschwunden

Münchner Islamist trotz Verbots ausgereist

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Es wird vermutet, dass er in ein Terrorcamp in Syrien gereist ist.

 Ein Münchner Islamist hat Deutschland trotz Ausreiseverbots verlassen. Er sei bereits am 8. Mai 2015 "unter konspirativen Umständen" in die Türkei gereist, sagte ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums auf Anfrage. Ob es Erkenntnisse gibt, wo sich der Mann jetzt befindet und ob er sich im Krisengebiet an Kampfhandlungen beteiligt, teilte das Ministerium nicht mit.

Gegen den Mann wird aber weiter ermittelt. Es bestehe der Verdacht, dass er in ein Terrorcamp reisen und sich am bewaffneten Kampf in Syrien beteiligten wollte, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I.

7 Monate Haft

Der inzwischen 23-jährige Türke war im Oktober 2014 vom Amtsgericht zu einer siebenmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden, weil er gegen ein Ausreiseverbot verstoßen hatte. Die Stadt München hatte ihn wegen "seiner Umtriebe in der salafistischen Szene" damit belegt. Das Landgericht sprach ihn allerdings frei - damals war der Versuch der Ausreise noch nicht strafbar. Der neue Strafrechtsabsatz Paragraf 89 a, 2 a war erst im vergangenen Juni in Kraft getreten.

Der Mann war im September 2014 gemeinsam mit einem damals 24-jährigen Kosovaren an der deutsch-österreichischen Grenze bei Simbach am Inn in einem Fernbus aufgegriffen worden. Nach Ansicht der Ermittler wollten die beiden Männer nach Syrien, um sich dem Kampf der Terrormiliz Islamischer Staat anzuschließen. In dem Prozess bestritt der Mann jedoch, dass er nach Syrien wollte.

86 Menschen von Bayern nach Syrien

Laut Innenministerium liegen derzeit Erkenntnisse zu 86 Islamisten aus Bayern vor, die in Richtung Syrien oder Irak gereist sind, dies planen oder dortige islamistisch-terroristische Organisationen in sonstiger Weise unterstützen. Acht von ihnen seien in Syrien oder im Irak gestorben, 27 hielten sich derzeit im Krisengebiet auf. 21 Personen sind aus dem Krisengebiet zurückgekehrt.

Die Behörden haben tagesaktuell laut Ministerium im Freistaat derzeit 39 Gefährder im Visier. Gegen Gefährder gebe es je nach Einzelfall präventive oder auch repressive Maßnahmen. Dazu zählen Ausreiseverbote ebenso wie Ausweisungen oder strafrechtliche Ermittlungen.
 

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