Ehemaliger Geschichtslehrer soll in Reden SA-Losung verwendet haben
Im Prozess gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke hat ihm die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, von der Herkunft der SA-Losung "Alles für Deutschland" gewusst zu haben. Er habe gewusst, dass es sich um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP handle, hieß es in der Anklage, die ein Staatsanwalt am Donnerstag in Halle vorlas. Es ist das erste Gerichtsverfahren gegen Höcke.
Der Vorwurf: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Zuständig ist das Landgericht Halle, wegen des großen medialen Andrangs wurde die Verhandlung in das Justizzentrum verlegt.
SA-Losung im Wahlkampf verwendet
Höcke hatte vor dem Prozess in einer Fernsehsendung beteuert, dass er nicht wusste, dass es sich bei der Parole um eine SA-Losung handelte. "Es ist ein Allerweltsspruch", hatte er gesagt.
Höcke soll die SA-Losung bei einer Rede im Landtagswahlkampf in Sachsen-Anhalt 2021 verwendet haben. Der damalige Co-Vorsitzende der Grünen Sachsen-Anhalt, Sebastian Striegel, hatte Höcke angezeigt und auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags verwiesen, wonach das Verwenden der Losung im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung strafbar ist.