Justiz beschuldigt Israels Ministerpräsidenten der Korruption.
Israels geschäftsführender Regierungschef Benjamin Netanyahu kann trotz der Korruptionsanklage auf seinem Posten bleiben.
Es gebe keine "rechtliche Verpflichtung für den Ministerpräsidenten zum Rücktritt", erklärte Israels Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit am Montag. Nach Mandelblits Anklageerhebung gegen Netanyahu am Donnerstag waren zahlreiche Rücktrittsforderungen gegen den Likud-Politiker laut geworden. Gemäß israelischem Recht können Minister nicht im Amt verbleiben, wenn sie unter Anklage stehen - ein Ministerpräsident jedoch schon.
Für ihn ist ein Rücktritt erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung zwingend erforderlich. Netanyahu ist wegen Betrugs, Bestechlichkeit und Untreue angeklagt - im Amt bleiben will er trotzdem. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bezeichnete er als politisch motiviert.
Doch das politische Schicksal des Chefs der rechtsgerichteten Likud-Partei ist ungewiss: Zahlreiche Oppositionspolitiker forderten bereits Netanyahus Rücktritt; auch, ob der Likud ihn weiter unterstützt, blieb zunächst offen. Netanyahu ist der erste amtierende Regierungschef Israels, der unter Anklage steht. Die Verkündung der Anklageerhebung gegen Netanyahu war vergangene Woche mitten in das Ringen um eine Regierungsbildung in Israel geplatzt.
Nach der vorgezogenen Parlamentswahl im September waren sowohl Netanyahu als auch sein Kontrahent Benny Gantz von der Mitte-Rechts-Liste Blau-Weiß an der Regierungsbildung gescheitert. Wenige Stunden vor der Verkündung der Anklageerhebung gegen Netanyahu hatte Präsident Reuven Rivlin deshalb erstmals in der Geschichte des Landes das Parlament mit der Suche nach einem mehrheitsfähigen Ministerpräsidenten beauftragt.
Falls dem Parlament bis zum 11. Dezember keine Regierungsbildung gelingt, müsste Israel die dritte Parlamentswahl innerhalb eines Jahres abhalten.