Der Notstand räumt Premier Orban umfassende Rechte ein.
Im Ungarischen Amtsblatt sind in der Nacht auf Mittwoch die Details der Verordnung über den Notstand wegen des Kriegs in der Ukraine erschienen. Dieser sogenannte "Kriegs"-Notstand trat ab Mitternacht in Kraft, nachdem das Parlament am Dienstagnachmittag das Grundgesetz modifiziert hatte. Diese Änderung genehmigt der Regierung, im Falle eines bewaffneten Konfliktes, eines Krieges oder einer humanitären Katastrophen einen Notstand auszurufen.
Zu den mit dem Notstand zusammenhängenden Regelungen gehören laut Amtsblatt das Recht des Premiers, das für die Abwehr der ungarischen Folgen des Notstandes verantwortliche Regierungsmitglied zu nominieren. Über mit dem Notstand zusammenhängende außerordentliche Maßnahmen werden laut Amtsblatt gesonderte Regierungsverordnungen verfügt. Die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des Notstandes sowie der damit verbundenen außerordentlichen Maßnahmen werde regelmäßig überprüft. Weiter ersucht die Regierung die Bevölkerung um Mitarbeit bei der Durchführung der einschlägigen Maßnahmen, konstatierte das Amtsblatt.