Artikel-7-Verfahren
EU stellt Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Polen ein
Die Kommission hatte bereits Anfang des Monats erklärt, ihre Überprüfung abgeschlossen zu haben und zu dem Schluss gekommen zu sein, dass keine Gefahr mehr bestehe. Auch die Mehrheit der zuständigen Europaministerinnen- und -minister hatte keine Einwände erklärt.
Das Verfahren war 2017 wegen der Justizreformen der damaligen rechtsnationalen polnischen Regierung eingeleitet worden. Nach einer Überprüfung der jüngsten Reformen, die die neue, proeuropäische polnische Regierung unter Donald Tusk durchgeführt hat und durchführen will, schlug die Kommission die Einstellung des Verfahrens vor. Als Beispiel nannte EU-Justizkommissar Didier Reynders Maßnahmen zur Wiederherstellung der Unabhängigkeit des Justizsystems. Bei einem Ministertreffen hatte nur Ungarn Einwände gegen die Einstellung erhoben. Ungarn ist nun das letzte Land, gegen das ein Artikel-7-Verfahren läuft.
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