Irre Strafe für 41-jährigen Koch - Die Justiz schiebt ihn zu uns ab.
Christian Gasteiger (41) ist in der Schweiz geboren. Ein Ausländer der zweiten Generation, dessen Eltern aus dem Nachbarland kamen. Deshalb hat der Koch einen österreichischen Pass. Und deshalb wird er jetzt in das Land ausgewiesen, das er nur vom Hörensagen kennt: nach Österreich. Die Polizei- und Militärdirektion sowie das Verwaltungsgericht Bern haben das entschieden. Sie wiesen seinen Widerspruch ab und gaben den örtlichen Behörden Recht. Ein Monat bleibt für die Ausreise Zeit.
Die Justiz hätte auch anders entscheiden können. In der Schweiz gilt ein Freizügigkeitsabkommen mit EU-Staaten, wonach man EU-Bürgern gleiche Rechte einräumt wie den Einheimischen. Doch für Christian Gasteiger gab es keine Gnade. Seit Jahren fiel er immer wieder durch seine Trunksucht auf. Um an Alkohol zu gelangen, beging er mehrere Straftaten. Das Vorstrafenregister wuchs. Fünfmal wurde er wegen Diebstahls bedingt verurteilt, zuletzt musste er einsitzen: 21 Monate. Die Haftstrafe könnte dem Koch endgültig eine Lehre gewesen sein. „Ich bin jetzt trocken, habe eine Arbeitsstelle gefunden und möchte die Schulden zurückzahlen“, sagt er zu ÖSTERREICH.
Doch die guten Vorsätze beeindruckten die Richter nicht. In der Begründung für den Rauswurf heißt es: „Er hat seine Sucht nie in den Griff bekommen, wollte sein Leben ändern und ist stets gescheitert.“
Gasteiger, der sich in Therapie befindet und als Koch im berühmten Emmental arbeitet, muss ausreisen. „Das ist zumutbar. Sprache und Kultur sind vergleichbar“, sagten die Richter. „Was soll ich in Österreich? Da kenn ich doch niemanden“, fragt sich der Österreicher.