Die Gattinnen von Terrorverdächtigen erhalten weiter Unterstützung vom Staat.
Die Ehefrauen von Terrorverdächtigen können in der Europäischen Union Sozialhilfen beziehen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Auch wenn aufgrund einer EU-Verordnung das Vermögen von Männern wegen des Verdachts der Zugehörigkeit zum Terrornetzwerk Al-Kaida eingefroren sei, so bedeute das nicht, dass die Ehefrauen nicht beispielsweise Einkommensunterstützung, Behindertengeld, Wohngeld oder Familiengeld bekommen könnten.
Urteil unterstützt nicht Terrorismus
Die Verordnung
verbietet, dass jenen, die auf der "Terrorliste" der EU stehen, direkt oder
indirekt Gelder zur Verfügung gestellt werden. Das britische
Finanzministerium hatte deswegen Sozialhilfen nur unter strengen Auflagen -
beispielsweise dem Nachweis aller Ausgaben für Lebensmitteln mit Quittungen
- ausgezahlt. Dagegen klagten betroffene Frauen.
Die höchsten EU-Richter entschieden nun, Ziel der Verordnung sei, die Unterstützung terroristischer Tätigkeiten zu verhindern. Es sei unstrittig, dass die Hausfrauen die Sozialhilfe zur Deckung der notwendigsten Bedürfnisse verwendeten. Der Nutzen, der aus den Sozialleistungen gezogen werden könne, gefährde nicht das Ziel der Verordnung. Sie gelte daher nicht für solche Fälle.