Orban lehnt Verteilung von Flüchtlingen in der EU nach Quoten ab.
Das ungarische Referendum über die verpflichtenden EU-Flüchtlingsquoten wird am 2. Oktober stattfinden. Das gab Staatspräsident Janos Ader heute (Dienstag) bekannt. Die rund acht Millionen Wahlbürger müssen laut Gesetz bis zum 15. August die Wahlbenachrichtigung darüber erhalten, dass sie in die Namensliste aufgenommen wurden, wie die Ungarische Nachrichtenagentur MTI am Dienstag berichtet.
Laut Wahlgesetz kann die offizielle Kampagne für das Referendum am 50. Tag vor dem Votum erfolgen, demnach ab dem 13. August. Politische Anzeigen dürfen nur in jenen Medien geschaltet werden, die ihr Anzeigen-Preisverzeichnis an den staatlichen Rechnungshof (ASZ) geschickt haben. Den Herausgebern stehen dafür fünf Arbeitstage nach Ausschreibung des Referendums zur Verfügung.
Fristen
Ungarische Staatsbürger, die über keine ungarische Adresse verfügen, sich aber vor oder nach der Parlamentswahl 2014 registriert haben, stehen auch weiterhin im Briefwahl-Verzeichnis. Wer jedoch noch nicht registriert ist, muss bis 17. September einen entsprechenden Antrag beim nationalen Wahlbüro einreichen. Bürger, die sich am Wahltag nicht in Ungarn aufhalten, können ihre Stimmen in mehr als 100 Auslandsvertretungen abgeben. Ein solcher Antrag zur Aufnahme in die Namensliste einer Auslandsvertretung muss bis zum 24. September eingereicht werden. Jene Bürger, die sich in Ungarn, aber nicht an ihrem Wohnort aufhalten, müssen ihre Wahlabsicht bis zum 30. September kundtun.
Bei der Volksabstimmung über die verbindlichen EU-Flüchtlingsquoten sollen die Wähler nach dem Willen des rechtskonservativen Premiers Viktor Orban diese Quoten ablehnen. Orban ist der Sieg gewissermaßen sicher. Nach Umfragen lehnen fast 90 Prozent der Ungarn die Zwangsansiedlung von Flüchtlingen ab. Die sozialliberale Opposition ist gegen die Volksbefragung. Orban wolle damit die europäische Bindung der Ungarn an Europa lockern.