Wikileaks-Gründer: Nun sind Schweden und Großbritannien am Zug.
Wikileaks-Gründer Julian Assange hat das UNO-Rechtsgutachten, das seine jahrelange Botschaftszuflucht als Freiheitsberaubung eingestuft, als einen "Sieg" bezeichnet. Schweden und Großbritannien müssten nun entsprechend dieser Schlussfolgerung handeln, sagte Assange via Video-Link am Freitag in London. Das Gutachten sei "rechtlich bindend", fügte er hinzu. Zudem liege keine Anklage gegen ihn vor.
Assange lebt seit über drei Jahren in der ecuadorianischen Botschaft in London, um sich einem schwedischen Haftbefehl wegen Vergewaltigungsvorwürfen zu entziehen. UNO-Rechtsexperten bezeichneten dies als willkürliche Haft. Schweden und Großbritannien weisen dies zurück.
Assange stellt Forderung nach Umsetzung
Assange sprach am Freitag per Videoschaltung auf der Pressekonferenz seiner Anwälte von einer "bedeutenden Entscheidung" der UNO-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen.
Es sei nun an Schweden und Großbritannien, "das Urteil umzusetzen". Die UNO-Arbeitsgruppe hatte zuvor den jahrelangen erzwungenen Aufenthalt Assanges in der ecuadorianischen Botschaft als "willkürliche Inhaftierung" durch Großbritannien und Schweden eingestuft. Sie forderte, dass der Australier umgehend ungehindert die Botschaft verlassen könne. Er habe außerdem ein Recht auf Entschädigungen durch beide Länder. Assange hatte sich Mitte 2012 in die Botschaft geflüchtet. Seitdem verließ er das Gelände nicht, weil ihm dann sofort die Festnahme durch die britischen Behörden und die Überstellung nach Schweden gedroht hätten. Gegen Assange liegt ein Haftbefehl vor. Er soll in Schweden zu Vergewaltigungsvorwürfen befragt werden.
Großbritannien und Schweden bleiben stur
Großbritannien und Schweden haben die Entscheidung eines UNO-Gremiums entschieden zurückgewiesen. Die Einstufung von Assanges Aufenthalt als "willkürliche Inhaftierung" durch die UNO-Experten ändere nichts an der Haltung Großbritanniens, erklärte ein britischer Regierungssprecher am Freitag.
London wehrt sich gegen Entscheidung
London weise diese "Behauptung kategorisch zurück" und habe der UNO bereits gesagt, gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen.
Assange sei "niemals" von Großbritannien willkürlich inhaftiert worden, fuhr der Regierungssprecher fort. Gegen den Australier liege ein Haftbefehl vor und Großbritannien habe folglich die Pflicht, ihn festzunehmen und an Schweden zu überstellen. Ein "diplomatisches Asyl" erkenne London nicht an, hieß es weiter.
Schweden ist "nicht einverstanden"
Auch Schweden verwahrte sich gegen die Einstufung als "willkürliche Inhaftierung": Stockholm sei mit der Entscheidung der UNO-Arbeitsgruppe in Genf "nicht einverstanden", erklärte das schwedische Außenministerin in einem Schreiben an das Gremium. Die UNO-Experten hätten nicht das Recht, sich in eine laufende Justizangelegenheit einzumischen.
Drei von Fünf stimmten zu
Nur drei Mitglieder der fünfköpfigen UNO-Expertengruppe zum Thema willkürliche Inhaftierungen (WGAD) haben deren Gutachten zugunsten von Wikileaks-Gründer Julian Assange zugestimmt. Das bestätigte der Sekretär der Arbeitsgruppe, Christophe Peschoux, am Freitag Reportern in Genf.
Ukrainer dagegen
Demnach sprach sich der ukrainische Experte für internationale Strafjustiz, Wladimir Toschilowski, bei der internen Abstimmung dagegen aus, Assange als Opfer "willkürlicher Inhaftierung" anzusehen. Wie der Ukrainer die Gegenstimme begründete, wurde zunächst nicht bekannt.
Assanges Heimat Australien enthielt sich
Die australische Menschenrechtsexpertin Leigh Toomey enthielt sich den Angaben zufolge unter Hinweis auf einen möglichen Interessenskonflikt der Stimme. Auch Assange stammt aus Australien. Für das Gutachten, mit dem Schweden und Großbritannien aufgefordert werden, das Recht von Assange auf Bewegungsfreiheit zu respektieren, stimmten demnach der Vorsitzende des Gremiums, der südkoreanische Dozent für internationales Recht Seong-Phil Hong, sowie die Juristen José Guevara aus Mexiko und Sètondji Adjovi aus Benin.
Länder können nicht gezwungen werden
Der WGAD-Sekretär erklärte, es sei "ungewöhnlich", dass Gutachten des Gremiums nicht einstimmig angenommen werden. Dennoch sei es nach Auffassung der Experten "indirekt juristisch bindend", da es sich auf internationale Konventionen stütze. Das internationale Recht biete allerdings keine Möglichkeit, seine Anerkennung zu erzwingen.