Deutscher Experte: Jeder muss einen Asylantrag stellen können.
Konstanz/Berlin. Der Völkerrechtler Daniel Thym hält das griechische Vorgehen gegen Flüchtlinge an der Grenze zur Türkei für rechtswidrig. In den europäischen Asylrichtlinien "steht schwarz auf weiß, dass man an der Grenze Asyl beantragen kann, und man muss dann auch ins Land gelassen werden", sagte Thym am Freitag im Deutschlandfunk.
Griechenland müsse den Flüchtlingen dann auch "zeitnah" ein Asylverfahren ermöglichen. Zwar müssten nicht die Grenzen dafür voll geöffnet und die Grenzzäune niedergerissen werden, sagte Thym weiter. "Wenn Griechenland systematisch für länger als eine Woche alle Grenzübergangsstellen sperrt und überhaupt niemanden mehr ins Land lässt, dann verstößt das höchst wahrscheinlich gegen den Geist und sicher auch gegen den Wortlaut der europäischen Asylrichtlinien", stellte er aber klar.
Auch die Hilfsorganisation Save the Children warf den griechischen Behörden Rechtsbruch vor, allerdings wegen deren Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen. "Gesetzliche Schutzmaßnahmen für Minderjährige müssen ungeachtet der Herkunft eingehalten werden", verlangte die Organisation in Berlin.
"Die Einhaltung der durch die gesamte Europäische Union ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention ist in den überfüllten Camps auf den griechischen Inseln aktuell nicht gegeben", kritisierte Save the Children. Deshalb müsse auch die deutsche Regierung "im Koalitionsausschuss am kommenden Sonntag Maßnahmen zur sofortigen Aufnahme unbegleiteter Kinder beschließen".