Nach der Vergewaltigung einer 11-Jährigen muss en gebürtiger Afghane nicht in Haft. Die Begründung: bei seinem auf 16 Jahre geschätzten Alter würde der “Erziehungsgedanken” in der Urteilsfindung noch dominieren.
Große Aufregung in Deutschland: Bereits am 18. Jänner soll ein auf 16 Jahre geschätzter Afghane eine 11-Jährige in den Schlossgarten Neustrelitz gelockt haben, indem er vorgab, das Mädchen kennenlernen zu wollen. Der Mann fiel über die 11-Jährige her und vergewaltigte sie.
Nun, ein halbes Jahr später, ist das Urteil da – und das sorgt für große Aufregung. Der Täter bekam nur ein Jahr Haft auf Bewährung. Der Staatsanwalt legte keine Rechtsmittel ein. Verurteilt wurde der Afghane als 16-Jähriger, weil Experten ihn so alt schätzen. Er hatte keine Ausweisdokumente vorzeigen können.