Das türkische Verfassungsgericht prüft ein Verbotsantrag gegen die Kurden-Partei DTP. Sie hatte sich nicht von der verbotenen PKK distanziert.
Das türkische Verfassungsgericht hat einen Verbotsantrag gegen die Kurde-Partei DTP zugelassen. Da keine Verfahrensfehler festzustellen seien, werde der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft geprüft, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Gerichts, Osman Alifeyyaz Paksüt, am Freitag im Fernsehen. Die Anklageschrift werde umgehend der DTP zugestellt, die für die Einreichung ihrer Verteidigungsschrift beim Verfassungsgericht 30 Tage Zeit habe.
Schadet der Einheit
Die türkische Generalstaatsanwaltschaft hatte
das oberste Gericht der Türkei vergangene Wochen aufgefordert, die DTP wegen
mutmaßlicher Verbindungen zur verbotenen, im Untergrund durch Rebellen
agierende Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu verbieten. Die Partei sei ein
"Herd von Aktivitäten, die dem Staat und seiner unteilbaren Einheit
schadet", hieß es zur Begründung des Verbotsantrags.
Die DTP, die 20 der 550 Sitze im Parlament innehat, wies die Vorwürfe zurück. Sie versteht sich als demokratische Kraft, die Gewalt als Mittel der Politik ablehnt. Allerdings weigert sich die Partei - wie ihre Vorgängerparteien - beharrlich, sich eindeutig von der PKK zu distanzieren und die Rebellengruppe als Terrororganisation einzustufen, wie es etwa die Europäische Union und die USA tun.
Türkische Soldaten getötet
Dieses Verhalten war in
jüngster Zeit auch von EU-Vertretern kritisiert worden. Die DTP ging auch
nach der jüngsten Anschlagserie von PKK-Kommandos, die aus dem Nordirak
heraus operieren, nicht auf Distanz. Die PKK hatte dabei zahlreiche
türkische Soldaten getötet, was zu einer regionalen Krise zwischen der
Türkei, dem Irak und USA führte. Washington war nie dem Ersuchen Ankaras
nachgekommen, die im kurdischen Nordirak verschanzte PKK zu entwaffnen.
In der Türkei wurden bereits mehrere Parteien wegen mutmaßlichen Verbindungen zur PKK verboten. Im Kampf der PKK wurden seit 1984 mindestens 37.000 Menschen getötet.