"Nicht zuständig"

Klage von Ex-Guantanamo-Häftlingen abgewiesen

Teilen

Eine Klage von vier früheren britischen Guantanamo-Häftlingen wurde abgewiesen.

Vier frühere britische Häftlinge des US-Gefangenenlagers Guantanamo auf Kuba wollten führende Vertreter des Verteidigungsministeriums wegen Folter und Verletzung ihrer Religionsfreiheit verklagen. Doch sie dürfen nicht. Ein US-Berufungsgericht begründete seine Entscheidung am Freitag mit mangelnder Zuständigkeit. Auch gelte das Recht auf Religionsfreiheit für die Ausländer nicht, zumal die angeblichen Taten außerhalb der USA verübt worden seien. Außerdem genössen die Beklagten, unter ihnen der frühere Verteidigungsminister Donald Rumsfeld, Immunität.

Folter und Hinderung an Religionsausübung
Die vier Briten waren 2004 nach zweijähriger Haft aus dem Lager Guantanamo entlassen worden. Sie wollten Rumsfeld und zehn Militärbefehlshaber auf zehn Millionen Dollar (6,76 Mio. Euro) Schadenersatz verklagen. In dem Lager seien sie verschiedensten Formen der Folter ausgesetzt gewesen, begründeten sie ihre Klage. Zudem seien sie bei der Ausübung ihrer Religion diskriminiert worden und hätten ihre Bärte abrasieren müssen. In einem Fall habe ein Wächter einen Koran in einen Toilettenkübel geworfen.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.