Laut Verfassungsgerichts-Urteil

Kroatien: Erstes schwules Paar durfte Pflegekinder aufnehmen

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Homosexuelles Paar kämpfte drei Jahre darum, als Pflegeeltern anerkennt zu werden. Verfassungsgericht ebnete im Februar den Weg.

Zagreb. In Kroatien durfte ein homosexuelles Paar erstmals gemeinsam Kinder zur Pflege aufnehmen. Rund drei Jahre kämpfte das schwule Paar darum, als Pflegeeltern anerkannt zu werden, nun hat es zwei Pflegekinder aufgenommen, wie die Vereinigung "Regenbogenfamilen" laut Medienberichten bestätigte.
 
Die eingetragenen Lebenspartner verklagten den Staat, nachdem sie im Jahr 2017 als Pflegeeltern abgelehnt worden waren. Wie die Behörden damals begründeten, seien gleichgeschlechtliche Paare im Pflegegesetz nicht als Familie anerkannt. Das Paar zog vor den Verfassungsgerichtshof, der dann heuer im Februar den Weg für homosexuelle Pflegeeltern ebnete.
 

Verfassungsgericht bestätigt Diskriminierung 


Das Verfassungsgericht stellte fest, dass die bisherige Gesetzeslage Homosexuelle übergangen und sie somit diskriminiert habe. Das Höchstgericht wies die zuständigen Gerichte an, das Pflegegesetz so auszulegen, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben, Pflegeeltern zu werden. Daraufhin widerlegte das Familienministerium im Frühjahr die ursprüngliche Ablehnung der zuständigen Behörde, womit das Paar erneut den Bewertungsprozess durchlaufen und eine Pflegelizenz erhalten konnte, berichteten die Medien.
 
Transgender
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Die Vereinigung "Regenbogenfamilen" zeigte sich überrascht, dass der Fall so schnell positiv gelöst wurde. Man habe erwartet, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ziehen zu müssen, hieß es. Als nächstes nahm sich die Vereinigung vor, für Adoptivrecht für Homosexuelle zu kämpfen. "Unsere Verfassung und Gesetze sind sehr klar und einfach: keine Person darf aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität diskriminiert werden", teilte die Vereinigung mit.
 
Das mehrheitlich katholisch und streng konservativ geprägte Kroatien hatte 2013 die Ehe in einem Verfassungsreferendum als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert und damit de facto gleichgeschlechtliche Ehen verboten. Nach dem Beitritt zur EU führte das Land 2014 eingetragene Partnerschaften für Homosexuelle ein. Damit wurden die Rechte der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit der traditionellen Ehe überwiegend gleichgestellt, außer beim Adoptionsrecht.
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