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75 Mio-Euro-Strafe für Aufzugbauer

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Mega-Strafe wegen illegaler Preisabsprachen: Das Oberlandesgericht Wien hat fünf Aufzugsbauer zu 75 Millionen Euro Strafe verurteilt.

Das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht hat heute Geldstrafen in der Gesamthöhe von 75,5 Mio. Euro gegen die Aufzugs- und Rolltreppenproduzenten Otis, Kone, Schindler, Haushahn und Doppelmayr verhängt. Die Unternehmen hätten mehrere Jahre lang geheime Absprachen über die Aufteilung von Projekten, über Preise sowie über sonstige sensible Marktinformationen getroffen, begründete das Gericht die höchste bisher in Österreich verhängte Geldstrafe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Schindler erhielt höchste Strafe
Die höchste Strafe hat laut Mitteilung der Bundeswettbewerbsbehörde der Schweizer-Aufzugsbauer Schindler ausgefasst, der mit 25 Mio. Euro zur Kasse gebeten wird. Gegen Kone (Finnland) wurde eine Strafe von 22,5 Mio. Euro verhängt. Otis (USA) muss 18,2 Mio. Euro Strafe zahlen, die zur Schindler-Gruppe gehörende Firma Haushahn 6 Mio. Euro und die ebenfalls zur Schindler-Gruppe gehörende Firma Doppelmayr 3,7 Mio. Euro.

Das Verfahren sei nach umfangreichen und monatelangen Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) beim Kartellgericht eingeleitet worden, teilte die BWB mit. Die Absprachen hätten wesentliche Teile der Geschäftstätigkeit der Unternehmen betroffen: das Geschäft für Neuerrichtung sowie Wartung und Modernisierung von Aufzügen und Fahrtreppen. Derartige Absprachen seien sowohl für die Volkswirtschaft als auch für die Verbraucher äußerst schädlich.

"Diese Entscheidung ist ein Erfolg für den Rechtsstaat und zeigt, dass Kartellbehörden rasch, zeitnah und effizient arbeiten und entscheiden", erklärte BWB-Generaldirektor Theodor Thanner laut Mitteilung.

Verfahren seit 2005 anhängig
"Mit diesem ersten großen Fall eines Kronzeugen haben die Kartellrechtsinstitutionen in Österreich eine Bewährungsprobe bestanden", zeigte sich BWB-Sprecher Stefan Keznickl erfreut. Das Verfahren wurde im September 2005 durch ThyssenKrupp als Kronzeugen in Gang gesetzt. Das Unternehmen sagte vor der BWB aus, wofür ihm im Gegenzug Straffreiheit gewährt wurde.

Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde, die in enger Abstimmung mit dem Bundeskartellanwalt erfolgten, hat Otis als zweiter Kronzeuge ausgesagt, wofür eine Strafminderung von 50 Prozent zugestanden wurde.

Schon im Februar 2007 waren gegen dieselben Konzernunternehmen Geldstrafen von der Europäischen Kommission wegen ähnlicher Kartellverstöße in anderen EU-Staaten verhängt worden.

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