Die Arbeiterkammer zieht gegen die mehrmals täglichen Preisänderungen vor Gericht, da dieses Verhalten wettbewerbswidrig ist.
Die Arbeiterkammer hat genug von den mehrmals täglichen Preisänderungen an den Tankstellen und zieht vor Gericht. Sie hat einen aus rechtlichen Gründen namentlich noch nicht genannten Mineralölkonzern eine Klage nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zugestellt. Demnach sei es sogar soweit gekommen, dass sich die Preise während des Tankens änderten. "Das Verhalten ist wettbewerbswidrig", so die Kammer.
Diskonter erhöhte zu Stoßzeiten den Benzinpreis
Auch
der ARBÖ könnte bald vor dem Kadi ziehen. Laut Automobilklub erhöht ein
großer Diskonter regelmäßig zu den Stoßzeiten am Morgen die Preise um 3 bis
5 Cent, danach werden die Preise gesenkt und am Abend, wenn die Pendler nach
Hause fahren, wieder angehoben. Rechtlich geprüft wird derzeit folgender
Fall: "Herr L. besuchte an einem Oktobertag um 19.25 Uhr eine
Marken-Tankstelle in Wien am Handelskai/Ecke Stromstraße. Auf der
Straßenanzeige war ein Dieselpreis von 1,069 Euro ausgepreist. An der
Zapfsäule musste er feststellen, dass der wirklich verrechnete Preis 1,124
Euro beträgt", so der ARBÖ.
Laut einer im heurigen Herbst von Noch-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) erlassenen Verordnung ist es untersagt, mehrmals irreführend die Preise pro Tag zu ändern. Wie oft sie geändert werden dürfen, blieb aber offen. Laut AK und ARBÖ eine Baustelle, die geschlossen gehört.