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Auch Grasser wurde angezeigt

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Die eingegangene Anzeige richtet sich gegen Julius Meinl und Karl-Heinz Grasser persönlich. Anwälte kündigen Sammelklagen an.

Jetzt wird die Causa Meinl auch für Karl-Heinz Grasser endgültig sehr unangenehm. Karl Schober, Leiter der Wirtschaftsstaatsanwälte am Wiener Landesgericht, bestätigt ÖSTERREICH, dass nicht nur Julius Meinl, sondern auch Grasser persönlich im Zusammenhang mit der Meinl European Land (MEL) angezeigt wurde.

Der anonyme Verfasser der Strafanzeige mit der Aktenzahl 6 St 358/07t behauptet - vereinfacht gesagt - einen Zusammenhang zwischen dem Kursverfall der MEL-Aktien und dem Börsegang von Meinl International Power (MIP). In dieser Gesellschaft, die in Kraftwerke investieren soll, sitzt Grasser im Top-Management.

Heikle Causa
Die Anzeige, die auf Betrug und Untreue lautet, wurde am 9. August eingebracht wurde, also klar vor dem öffentlichen Platzen der MEL-Affäre.

Sehr unangenehm für Grasser: Ermittlungen gegen den Ex-Finanzminister sind wahrscheinlich – für ihn und für Julius Meinl gilt die Unschuldsvermutung.

Weil die Causa so heikel ist, "besteht eine Berichtspflicht an die Oberstaatsanwaltschaft", erklärt Karl Schober: "Ich prüfe grade den Sachverhalt und entscheide Mitte nächste Woche, ob der Akt zu Gericht geht." Sobald ein U-Richter den Akt bekommt, sind es offizielle Ermittlungen gegen Grasser und Meinl.

Die Behauptungen, die im Raum stehen: Der Kurs der MEL-Aktie wurde durch Rückkäufe bis zum Ende des MIP-Börseganges gestützt, nur um diese Emission nicht zu gefährden. Und: Institutionelle Investoren wie Versicherungen sollen durch das Angebot des Rückkaufs zu einer Umschichtung von MEL- zu MIP-Aktien veranlasst worden sein.

Sammelklagen
Diesen Punkt wird auch die Finanzmarktaufsicht penibel prüfen. Sollten sich dafür Hinweise finden, "wären wir bei einem Betrugsfall", meint ein Anwalt.

Auch die Schadensersatzklagen von Anlegern gegen die MEL werden konkret. Die Anwälte Harald Christandl, Johannes Neumayr und Benedikt Wallner bereiten Sammelklagen vor. Im Format sagt Christandl, sollte Meinl zu keinem Vergleich bereit sein, "sehe ich ihn vor Gericht wieder."

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