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Diskriminierung osteuropäischer Unternehmer

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Wegen bürokratischer Hürden für Unternehmer aus den neuen osteuropäischen EU-Staaten hat die EU-Kommission eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Österreich eingebracht.

Staatsangehörige aus Polen, Slowenien, der Slowakei, Tschechien, Ungarn, Lettland, Litauen und Estland müssten bei Unternehmensgründungen in Österreich ein langwieriges Verfahren durchlaufen, erklärte die Kommission am Mittwoch in Brüssel. Dies stelle eine "Diskriminierung" der Bürger dieser Länder dar. Das Wirtschaftsministerium in Österreich hat den Vorwurf zurückgewiesen.

Im Rahmen des österreichischen Genehmigungsverfahrens müssen die Eigentümer des Unternehmens nachweisen, dass sie erheblichen Einfluss auf dessen Verwaltung haben. Auf Basis dieser Vorschriften sei etwa die Eintragung eines Unternehmens mit vier Eigentümern abgelehnt worden, da die österreichischen Behörden der Auffassung gewesen seien, dass keiner von ihnen über einen entsprechenden Einfluss verfügte, erläuterte die Kommission. Da es keine Übergangsbestimmungen für die Niederlassungsfreiheit gebe, müssten Bürger aus den osteuropäischen neuen EU-Staaten aber das uneingeschränkte Recht auf die Gründung von Unternehmen in der gesamten EU haben.

Österreich verteidigt Regeln
Die entsprechenden Bestimmungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz dienten rein der Abgrenzung zu "Scheinselbstständigen", sagte die zuständige Spitzenbeamtin Ingrid Nowotny.

"Es gibt keine Behinderung echter unternehmerischer Tätigkeit", betonte Nowotny. Österreich habe bereits die Bearbeitungsfristen für das Genehmigungsverfahren verkürzt. Zudem bräuchten Unternehmer nicht mehr den amtlichen Feststellungsbescheid abwarten, sondern könnten bereits vorher ihre Tätigkeit aufnehmen. In Österreich gebe es häufig das Problem, dass Arbeiter etwa im Baugewerbe aus den osteuropäischen Staaten angefordert würden, und dabei die geltenden Einschränkungen durch scheinbare Gesellschaftsgründungen und Subaufträge umgehen wollten. Gegen derartige Umgehungsformen seien die heimischen Bestimmungen "bitter notwendig".

Mahnbrief wegen Arzt-Vorschriften in OÖ
Einen ausführlichen Mahnbrief hat die EU-Kommission an Österreich auch wegen Vorschriften für die Tätigkeit von Ärzten in Oberösterreich gesendet. Nach Angaben der Kommission sehen diese Vorschriften eine Verpflichtung zur Eröffnung eines Bankkontos bei der Oberösterreichischen Landesbank vor.

"Die Kommission vertritt die Auffassung, dass diese Vorschriften gleichzeitig gegen die Niederlassungsfreiheit, die Dienstleistungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr verstoßen", teilte die EU-Behörde mit. Sollte sich die EU-Kommission nicht mit der erwarteten Antwort Österreichs auf die Vorwürfe begnügen, kann sie als nächsten Schritt Klage vor dem EU-Gerichtshof in Luxemburg einreichen.

Rechtsvorschriften für Patentanwälte kritisiert
Ein weiteres EU-Verfahren, das die Kommission am Mittwoch in einem zweiten Mahnschreiben an Österreich fortsetzte, betrifft die österreichischen Rechtsvorschriften für Patentanwälte. Die EU-Kommission kritisiert, Vertreter dieser Berufe müssten sich ins österreichische Register einschreiben, zu diesem Zweck über eine Versicherung verfügen, sämtliche österreichischen Disziplinarvorschriften einhalten und in Absprache mit einem örtlichen Bevollmächtigten handeln. Dies stellt nach Ansicht der Kommission eine unzulässige Einschränkung der EU-Dienstleistungsfreiheit dar.

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