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EU stoppt Lohn-Dumping bei öffentlichen Aufträgen

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Bund, Länder und Gemeinden dürfen ihre öffentlichen Aufträge voraussichtlich an die Einhaltung von Kollektivverträgen koppeln.

Solche Tariftreueklauseln seien rechtmäßig, erklärte am Donnerstag der richterliche Rechtsgutachter beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Yves Bot. Die Entscheidung des Gerichts dürfte europaweit Auswirkungen auf die Beschäftigung ausländischer Billig-Arbeitskräfte etwa auf Baustellen haben. Das abschließende Urteil wird im Winter erwartet. Der EuGH ist dabei nicht an das Gutachten gebunden, folgt ihnen aber in den meisten Fällen.

Örtlichen Tariflohn
Das deutsche Land Niedersachsen knüpft den Zuschlag für einen Auftrag an die Bedingung, dass der Auftragnehmer und die von ihm beauftragten Subunternehmer mindestens den örtlichen Tariflohn zahlen. Bei Verstößen drohen Vertragsstrafen.

Im konkreten Fall hatte ein deutsches Bauunternehmen den Zuschlag für die Rohbauarbeiten für die Justizvollzugsanstalt Göttingen-Rosdorf erhalten. Weil ein polnisches Subunternehmen nicht einmal 50 Prozent des vorgeschriebenen Mindestlohns bezahlte, geschweige denn den noch höheren Tariflohn, forderte das Land eine Vertragsstrafe von zehn Prozent der Auftragssumme, 8,5 Mio. Euro. Die Klage des Bauunternehmens legte das Oberlandesgericht Celle dem EuGH vor.

Tariftreueklauseln zulässig
Dort erklärte nun Generalanwalt Bot, Tariftreueklauseln seien unter zwei Voraussetzungen zulässig: Zum einen müsse die Klausel dem Schutz der aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmer dienen und Sozialdumping verhindern. Zudem müsse der jeweilige Tarifvertrag "hinreichend genau und zugänglich" sein, damit den Unternehmen kein unzumutbarer Aufwand entstehe. Beides sei hier offenbar der Fall, müsse letztlich aber von den deutschen Gerichten geprüft werden.

Der Luxemburger Streit stößt auf europaweites Interesse. Neben Deutschland beteiligten sich zehn weitere Staaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums EWR an dem Verfahren. Dabei unterstützten unter anderem Österreich und Frankreich die Kollektivvertrags-Treueklausel, Polen wandte sich dagegen.

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