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EU-Streit um Mehrwertsteuer ist beendet

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Die EU-Finanzminister einigten sich endlich auf die Steuerreform bei Dienstleistungen - sie fällt künftig im Land des Kunden an, nicht mehr in dem des Unternehmens.

Die EU-Finanzminister haben sich bei ihrem Treffen am Dienstag in Brüssel nach langjährigen Verhandlungen auf einen Kompromiss für eine Änderung der Besteuerung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen geeinigt. Ab 2010 sollen Dienstleistungen grundsätzlich am Ort des Kunden und nicht mehr im Land des Unternehmens besteuert werden.

Ausnahmen
Für bestimmte elektronische Dienstleistungen wie Pay-TV oder Telekom-Dienste wird diese Regelung erst ab 2015 gelten. Darauf hatte Luxemburg bestanden, wo wegen der niedrigen Mehrwertsteuersätze besonders viele Unternehmen angesiedelt sind.

In den ersten beiden Jahren (2015/2016) darf das Land, in dem das Unternehmen sitzt, 30 Prozent der Mehrwertsteuereinnahmen einbehalten, für zwei weitere Jahre 15 Prozent. Mit 2019 läuft diese Sonderregelung aus.

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