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Gericht lehnt Ordnungsstrafe für Elsner ab

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Der Antrag auf Ordnungsstrafe für den Ex-BAWAG-General Elsner wurde abgewiesen.

Für den Vorsitzende des Banken-Untersuchungsausschusses, Martin Graf (FPÖ) beginnt die erste Sitzung im neuen Jahr bereits mit einem "Eklat". Das Bezirksgericht Innere Stadt hat dem Antrag auf Verhängung einer Ordnungsstrafe gegen den Ex-BAWAG-General Helmut Elsner abgewiesen. Elsner war im Ausschuss vorgeladen worden, ist aber nicht erschienen.

"Elsner, der sich mittlerweile auf freiem Fuß befindet und offenbar weitgehend genesen ist, kann die Republik offensichtlich weiter frotzeln und ihr auf der Nase herumtanzen", so Graf.

Was den FPÖ-Mandatar besonders errregt: Zum einen behaupte das Gericht, dass erst bei zweimaligem Fehlen eine Ordnungsstrafe zu verhängen sei. Zum anderen heiße es in der Begründung, dass es nicht einmal gelinge, den internationalen Haftbefehl durchzusetzen, daher sei anzunehmen dass Elsner wirklich krank sei.

Neue Vorladung
Graf betonte, dass dies nicht hingenommen werden könne. Der Ausschuss werde erneut die Verhängung einer Ordnungsstrafe beantragen. Für die Sitzung am 26. Jänner werde Elsner noch einmal geladen.

Keine Öffentlichkeit
Die Befragung des Vorstands der Finanzmarktaufsicht (FMA), Kurt Pribil, zur Causa des in Konkurs gegangenen Wiener Wertpapierdienstleisters AMIS im Untersuchungsausschuss des Parlaments findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Medienvertreter mussten Montag nachmittag den Saal räumen.

Die Rolle der FMA im AMIS-Skandal wird unterschiedlich eingeschätzt: Während SPÖ-Abgeordneter Andreas Schieder ein Versagen der Finanzmarktaufsicht ortet, sieht VP-Abgeordneter Günter Stummvoll kein Versagen der FMA. Der Ausschussvorsitzende Martin Graf (F) will im U-Ausschuss die politische Verantwortung klären und verhindern, dass ein Fall AMIS wieder vorkommen könne.

Der Grüne Werner Kogler hatte bereits vor Beginn der Sitzung befürchtet, dass sich die Vertreter von FMA und Finanzministerium durch nicht-öffentliche Aussagen vor der Öffentlichkeit "davonstehlen" wollten. Im "Kriminalfall AMIS" gehe es darum zu klären, ob die Finanzmarktaufsicht "geschnarcht" oder adäquat gehandelt habe.

Zehntausende Anleger betroffen
Vom Schadensfall AMIS sind rund 10.000 österreichische und etwa 6.000 deutsche Anleger betroffen. Von ihren Anlegergeldern sind rund 70 Mio. Euro verschwunden. Gegen die Verantwortlichen wird wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung. AMIS-Gründer Harald Loidl und Ex-AMIS-Vorstand Dietmar Böhmer waren vor rund einem Jahr in Venezuela festgenommen und in U-Haft genommen worden. Die geschädigten Anleger bzw. ihre Anwälte werfen der FMA angesichts von Warnhinweisen der Luxemburger Finanzmarktaufsicht "eklatantes Versagen" vor. Die FMA weist alle Vorwürfe zurück.

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