13. April 2008 12:36
Das Handelsgericht Wien hat den Mobilfunkanbieter One wegen irreführender
Werbung zur Unterlassung verurteilt. Die Ankündigung von One für den Tarif
"Die große Plaudertasche", mit "O Cent in alle Netze. 25 Euro im Monat" sei
irreführend, weil Telefonate zu "3" zusätzlich verrechnet werden. Das
Verfahren hatte der Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des
Konsumentenschutzministeriums geführt hat. Das Urteil ist nicht
rechtskräftig.
Telefonate zu 3 kosten
Tatsächlich wurden beim One-Tarif "Die
große Plaudertasche" Telefonate zu "3" zusätzlich zur Grundgebühr mit einem
Tarif von 0,20 Cent pro Minute verrechnet. Auf diese Ausnahme wurde nur
unzureichend - im Kleindruck auf der Internetseite an unauffälliger Stelle -
hingewiesen.
Auswirkungen für Zukunft
SPÖ-Konsumentenschutzminister
Erwin Buchinger zeigt sich über das Urteil erfreut: "Es ist zu hoffen, dass
dieses Urteil Auswirkungen auf künftige Werbemaßnahmen aller
Mobilfunkbetreiber hat", so Buchinger am Sonntag. Er hat auch gegen weitere
Betreiber, die vor Weihnachten ähnlich irreführende Werbungen geschaltet
haben, Verfahren über den VKI angestrengt. Buchinger fordert zugleich
eine gesetzliche Regelung zur Abschöpfung des Gewinns, der aus irreführenden
Werbemaßnahmen lukriert wird.