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Gericht verurteilt One wegen irreführender Werbung

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Der Mobilfunkanbieter warb für "Die große Plaudertasche" mit "O Cent in alle Netze". Telefonate zu "3" werden aber zusätzlich verrechnet.

Das Handelsgericht Wien hat den Mobilfunkanbieter One wegen irreführender Werbung zur Unterlassung verurteilt. Die Ankündigung von One für den Tarif "Die große Plaudertasche", mit "O Cent in alle Netze. 25 Euro im Monat" sei irreführend, weil Telefonate zu "3" zusätzlich verrechnet werden. Das Verfahren hatte der Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geführt hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Telefonate zu 3 kosten
Tatsächlich wurden beim One-Tarif "Die große Plaudertasche" Telefonate zu "3" zusätzlich zur Grundgebühr mit einem Tarif von 0,20 Cent pro Minute verrechnet. Auf diese Ausnahme wurde nur unzureichend - im Kleindruck auf der Internetseite an unauffälliger Stelle - hingewiesen.

Auswirkungen für Zukunft
SPÖ-Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger zeigt sich über das Urteil erfreut: "Es ist zu hoffen, dass dieses Urteil Auswirkungen auf künftige Werbemaßnahmen aller Mobilfunkbetreiber hat", so Buchinger am Sonntag. Er hat auch gegen weitere Betreiber, die vor Weihnachten ähnlich irreführende Werbungen geschaltet haben, Verfahren über den VKI angestrengt. Buchinger fordert zugleich eine gesetzliche Regelung zur Abschöpfung des Gewinns, der aus irreführenden Werbemaßnahmen lukriert wird.

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