Sie hatte es bereits angedroht, nun geht Ruth Elsner mit zwei Star-Anwälten an der Seite in die Offensive und kämpft um die Freilassung ihres Mannes.
Gleich zwei namhafte Advokaten hat die 51-jährige Gattin von Helmut Elsner engagiert: Wirtschaftsanwalt Wolfgang Schubert (er hat Elsner bereits beim Bawag-Prozess vertreten) und Strafrechtsexperte Elmar Kresbach. Gemeinsam wird das Trio kommende Woche an die Öffentlichkeit gehen, um die Ungerechtigkeit, die Ex-Bawag-Boss Helmut Elsner angeblich zuteil wurde, aufzuzeigen.
Wie berichtet, wurde Elsner wegen Untreue zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hat gegen das Urteil berufen und sitzt in U-Haft.
Wirtschaftskrise
„Die Ursache der Entwicklung auf den
Finanzmärkten nimmt dem Bawag-Verfahren jede Dramatik“, zählt Anwalt
Kresbach nur einen Kritikpunkt auf. Er und Schubert führen allen Ernstes die
momentane Weltwirtschaftskrise als Argument ins Feld. Unerwartete
Schützenhilfe erhielt Ruth Elsner und die Juristen zuletzt von
Staatsoperndirektor Ioan Holender, der unlängst erklärte: „Man muss sich
fragen, ob Elsner und die anderen leitenden Herren der Bawag auch dann zu
vielen Jahren Gefängnis verurteilt worden wären, wenn die durch sie
verursachten Fehlinvestitionen erst jetzt ans Tageslicht gekommen wären.
Dies ist stark zu bezweifeln.“
Gesetze missachtet
Der Vergleich mit der jetzigen Krise hinkt -
erklären Insider: Schließlich sei Helmut Elsner nicht wegen der
Spekulationsverluste verurteilt worden, sondern weil er ohne Wissen des
Aufsichtsrates Millionen aus der Bank geschleust und sie dem
Investmentbanker Wolfgang Flöttl überlassen habe. Der Verlust von 1, 44
Milliarden Euro hat die viertgrößte Bank Österreichs Ende 2000 an den Rand
des Ruins bebracht.
In den USA (Ausgangspunkt des Finanz-Desasters) gab und gibt es derartige Regulative nicht. Nach dem Banken-Crash an der Wall Street werden erst jetzt Stimmen laut, die sich für strengere Gesetze aussprechen.
Befangenheit
Ein weiterer Kritikpunkt seitens Ruth Elsner richtet
sich an die Vorsitzende im Bawag-Prozess: „Ist eine Richterin als aktives
Mitglied der Gewerkschaft zur Gänze unbefangen und über jeden Zweifel
erhaben?“ Laut Strafprozessordnung reiche schon der Anschein der
Befangenheit aus, um einen Richter abzulehnen. Claudia Bandion-Ortner hat
bereits vor Beginn des Prozesses im Juli 2007 aus ihrer ÖGB-Mitgliedschaft
keinerlei Hehl gemacht. Einen Ablehnungsantrag seitens Elsner gab es damals
jedoch nicht.