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Julius Meinl klagt Anlegerverband

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Julius Meinl platzt der Kragen. Er ortet „falsche Unterstellungen“ auf der Homepage des Anlegerverbandes und zieht vor Gericht.

Zimperlich geht Kleinanlegervertreter Wilhelm Rasinger mit Julius Meinl V. nicht um. Auf der Homepage seines Interessensverbandes für Kleinanleger (IVA) finden sich provokante Überschriften wie „Viel versprochen – nichts gehalten“ und „Wie man eine Gesellschaft zu Ostern ausnimmt wie ­eine Weihnachtsgans“.

Ein von Rasinger verfasstes „Sittenbild Meinl“ (siehe www.iva.or.at) ließ jetzt den Kragen des Bankers platzen: Die Strategie Meinls sei „Zeit gewinnen und auf die Ohnmacht und Vergesslichkeit des kleinen Mannes setzen“ heißt es dort etwa in Bezug auf die Meinl European Land (MEL). Starker Tobak also für den Milliardenerben mit den britischen Manieren.

Klage wegen Ehrenbeleidigung
Julius Meinl zieht nun gegen Rasinger vor den Kadi. Er hat eine Klage wegen Ehrenbeleidigung und Widerruf eingebracht. „Wir sind für Kritik offen“, sagt Meinl-Sprecher Herbert Langsner. „Hier wurden aber teilweise Beleidigungen und falsche Unterstellungen publiziert, die wir nicht hinnehmen.“ Rasinger wehrt sich mit Ex-FPÖ-Justizminister Dieter Böhmdorfer als Anwalt. „Es handelt sich um meine persönlichen Einschätzungen. Ich wollte niemanden verletzen.“

Rasinger hat Argumentationsnotstand, weil vergangenes Jahr aufflog, dass er von der Meinl Bank Geld für Beratungen nahm. Deshalb muss er sich jetzt die Frage gefallen lassen, ob seine harte Gangart auch von dem Ziel geprägt ist, seinen Ruf als untadeliger Interessensvertreter wieder herzustellen. „Es darf jedenfalls nicht so sein, dass Meinl mit der Klage gegen mich von den wahren Problemen bei der MEL ablenkt“, meint er.

Etappensieg für AK
Dass die bestehen, zeigt ein Etappensieg, den die Arbeiterkammer (AK) gegen die Meinl Bank und ihre Vertriebstochter Meinl Success Finanz vor Gericht erzielt haben dürfte. Die „schönen und positiven“ MEL-Prospekte hätten nach Meinung der AK nicht auf die letztlich schlagend gewordenen Risiken hingewiesen.

Laut Wirtschaftsblatt hat das Handelsgericht Wien vergangenen Mittwoch eine einstweilige Verfügung zugunsten der Arbeiterkammer ausgefertigt.(lomo)

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