Mit einem neuen Gesetz werden Private-Equity-Finanzierungen steuerlich begünstigt. Das soll kleineren Firmen helfen, die keine Kredite bekommen.
Eine von Risikokapitalfirmen massiv eingeforderte Gesetzeskorrektur für den im EU-Vergleich krass unterentwickelten Beteiligungs- und Wagniskapitalmarkt in Österreich wird auf den Weg gebracht. Am Mittwoch schickt ÖVP-Finanzminister Wilhelm Molterer sein "Kapitalmarktstärkungsgesetz" zur Begutachtung.
Hilfe für kleinere Betriebe
Mit dem Gesetz werden etwa
Veräußerungsgewinne durch Investmentgesellschaften steuerlich begünstigt.
Damit sollen auch neue Risikokapitalgeber ins Land gelockt und Klein- und
Mittelbetrieben für Umstrukturierungen, Expansionen oder Sanierungen mehr
Alternativinstrumente zur Kreditfinanzierung zur Hand gegeben werden.
Private Equity statt Bankkredit
Immerhin geben zwei Drittel der
Firmen, die sich schon über Private Equity finanzieren, an, keine anderen
ausreichenden Finanzierungen gehabt zu haben. Für 50 Prozent war eine
Kreditfinanzierung gar nicht möglich. Das Wirtschaftsforschungsinstitut hat
laut Molterer schon 2006 erhoben, dass Firmen mit Risikobeteiligungskapital
ein um 70 Prozent höheres Umsatzwachstum hatten, auch die Beschäftigung
steigt dort um die Hälfte stärker als bei Betrieben ohne Risikokapitalgeber.
Gegen kurzfristige Spekulationen
Im Herbst will der
Finanzminister das Gesetz verabschieden. Er sieht darin einen "Innovations-
und Wachstumsmotor". Kurzfristige Spekulation will er damit nicht
anlocken. Die Mindestbehaltedauer einer Beteiligung einer solchen neuen "Investment-AG"
oder "Investment KG" wird ein Jahr betragen, maximal soll ein
Risikokapitalgeber 10 Jahre im Unternehmen bleiben.
Verluste/Gewinne aus Steuersicht
Zu den Eckpunkten im neuen
Kapitalmarktstärkungs- und Innovationsgesetz (KapMStG), das die Bildung so
genannter "Investmentgesellschaften" (AGs oder
Kommanditgesellschaften) regelt: Eines der markantesten Merkmale ist das
Prinzip der "Beteiligungs- und Zinsneutralität": Verluste aus
Beteiligungsveräußerungen sind nicht steuerlich abzugsfähig, dafür sind
Gewinne aus Beteiligungsveräußerungen auch nicht steuerpflichtig.
Darlehen aus Steuersicht
Zinsgewinne aus der Gewährung von
Darlehen der Investmentgesellschaft an die Zielgesellschaft sind innerhalb
gewisser Grenzen von der Steuer befreit, dafür ist der Zinsaufwand der
Investmentgesellschaft nicht von der Steuer abzugsfähig.
Gewinnausschüttungen an die Eigentümer von Investmentgesellschaften werden
dagegen genauso besteuert wie bei allen anderen Personen-oder
Aktiengesellschaften.
Bedingung ist Zweckwidmung
Die Steuerbegünstigung ist an
Bedingungen geknüpft: Neben der Minimal- und Maximal-Beteiligungsdauer ist
vorgesehen, dass das Kapital für einen genau definierten Zweck, etwa eine
innovative Geschäftseinführung oder eine Sanierung, zur Verfügung gestellt
werden muss.
Das Mindestkapital einer Investmentgesellschaft (AG oder KG) beträgt 2 Mio. Euro. Bei einer Investment KG beträgt die Mindesteinlage eines Kommanditisten 50.000 Euro. Investmentgesellschaften sind von der Gruppenbesteuerung ausgenommen. Die Gesellschaft darf für eine einzelne Beteiligung maximal 25 Prozent ihres Eigenkapitals verwenden.
Nicht mit SPÖ akkordiert
Die SPÖ lehnt den Entwurf ab. Laut
Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter ist er nicht in der Regierung
abgestimmt worden. Außerdem habe man mit der ÖVP vereinbart, dass es keine
neuen Steuerbegünstigungen außerhalb der Steuerreform geben dürfe.
SPÖ sieht Heuschrecken nahen
Inhaltlich stößt sich
Matznetter unter anderem an der kurzen Spekulationsfrist von einem Jahr und
an der steuerlichen Begünstigung von Zinsen. Man müsse sicher stellen, "dass
hier nicht steuerliche Begünstigungen für Heuschreckeninvestitionen oder gar
Spekulationen vorliegen. Mit der SPÖ wird es keine weiteren
Spekulationsbegünstigungen geben."