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Regierung unterstützt Risikokapitalisten

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Mit einem neuen Gesetz werden Private-Equity-Finanzierungen steuerlich begünstigt. Das soll kleineren Firmen helfen, die keine Kredite bekommen.

Eine von Risikokapitalfirmen massiv eingeforderte Gesetzeskorrektur für den im EU-Vergleich krass unterentwickelten Beteiligungs- und Wagniskapitalmarkt in Österreich wird auf den Weg gebracht. Am Mittwoch schickt ÖVP-Finanzminister Wilhelm Molterer sein "Kapitalmarktstärkungsgesetz" zur Begutachtung.

Hilfe für kleinere Betriebe
Mit dem Gesetz werden etwa Veräußerungsgewinne durch Investmentgesellschaften steuerlich begünstigt. Damit sollen auch neue Risikokapitalgeber ins Land gelockt und Klein- und Mittelbetrieben für Umstrukturierungen, Expansionen oder Sanierungen mehr Alternativinstrumente zur Kreditfinanzierung zur Hand gegeben werden.

Private Equity statt Bankkredit
Immerhin geben zwei Drittel der Firmen, die sich schon über Private Equity finanzieren, an, keine anderen ausreichenden Finanzierungen gehabt zu haben. Für 50 Prozent war eine Kreditfinanzierung gar nicht möglich. Das Wirtschaftsforschungsinstitut hat laut Molterer schon 2006 erhoben, dass Firmen mit Risikobeteiligungskapital ein um 70 Prozent höheres Umsatzwachstum hatten, auch die Beschäftigung steigt dort um die Hälfte stärker als bei Betrieben ohne Risikokapitalgeber.

Gegen kurzfristige Spekulationen
Im Herbst will der Finanzminister das Gesetz verabschieden. Er sieht darin einen "Innovations- und Wachstumsmotor". Kurzfristige Spekulation will er damit nicht anlocken. Die Mindestbehaltedauer einer Beteiligung einer solchen neuen "Investment-AG" oder "Investment KG" wird ein Jahr betragen, maximal soll ein Risikokapitalgeber 10 Jahre im Unternehmen bleiben.

Verluste/Gewinne aus Steuersicht
Zu den Eckpunkten im neuen Kapitalmarktstärkungs- und Innovationsgesetz (KapMStG), das die Bildung so genannter "Investmentgesellschaften" (AGs oder Kommanditgesellschaften) regelt: Eines der markantesten Merkmale ist das Prinzip der "Beteiligungs- und Zinsneutralität": Verluste aus Beteiligungsveräußerungen sind nicht steuerlich abzugsfähig, dafür sind Gewinne aus Beteiligungsveräußerungen auch nicht steuerpflichtig.

Darlehen aus Steuersicht
Zinsgewinne aus der Gewährung von Darlehen der Investmentgesellschaft an die Zielgesellschaft sind innerhalb gewisser Grenzen von der Steuer befreit, dafür ist der Zinsaufwand der Investmentgesellschaft nicht von der Steuer abzugsfähig. Gewinnausschüttungen an die Eigentümer von Investmentgesellschaften werden dagegen genauso besteuert wie bei allen anderen Personen-oder Aktiengesellschaften.

Bedingung ist Zweckwidmung
Die Steuerbegünstigung ist an Bedingungen geknüpft: Neben der Minimal- und Maximal-Beteiligungsdauer ist vorgesehen, dass das Kapital für einen genau definierten Zweck, etwa eine innovative Geschäftseinführung oder eine Sanierung, zur Verfügung gestellt werden muss.

Das Mindestkapital einer Investmentgesellschaft (AG oder KG) beträgt 2 Mio. Euro. Bei einer Investment KG beträgt die Mindesteinlage eines Kommanditisten 50.000 Euro. Investmentgesellschaften sind von der Gruppenbesteuerung ausgenommen. Die Gesellschaft darf für eine einzelne Beteiligung maximal 25 Prozent ihres Eigenkapitals verwenden.

Nicht mit SPÖ akkordiert
Die SPÖ lehnt den Entwurf ab. Laut Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter ist er nicht in der Regierung abgestimmt worden. Außerdem habe man mit der ÖVP vereinbart, dass es keine neuen Steuerbegünstigungen außerhalb der Steuerreform geben dürfe.

SPÖ sieht Heuschrecken nahen
Inhaltlich stößt sich Matznetter unter anderem an der kurzen Spekulationsfrist von einem Jahr und an der steuerlichen Begünstigung von Zinsen. Man müsse sicher stellen, "dass hier nicht steuerliche Begünstigungen für Heuschreckeninvestitionen oder gar Spekulationen vorliegen. Mit der SPÖ wird es keine weiteren Spekulationsbegünstigungen geben."

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