21. April 2008 15:37
Das AMA-Gütesiegel soll nicht nur für mit dem Antibiotikum Streptomycin
behandelte Obstbäume, sondern auch für jene, die mit dem biologischen
Hefemittel behandelt wurden, ausgesetzt werden. Dagegen laufen die
Hersteller des ökologischen Pflanzenschutzmittels "Blossom Protect" Sturm:
"Das bedeute eine massive Behinderung für Anwender, die auf eine
umweltverträgliche Alternative bei der Feuerbrandbekämpfung setzen", hieß es
in einer Aussendung am Montag.
Zu wenig Erfahrung
"Wir haben zu wenig Erfahrungen mit diesen
Präparaten, darum wollen wir uns alle Flächen anschauen, egal ob sie
biologisch oder mit Antibiotika behandelt wurden", sagte AMA-Sprecherin
Hermine Hackl. Die betroffenen Obstkulturen der Gütesiegelproduzenten werden
ab sofort einem zusätzlichen Rückstandsmonitoring unterzogen. Nach erfolgter
Risikobewertung erfolgt eine Evaluierung der Ergebnisse. Wenn keine
Rückstände von Streptomycin oder Hefepräparaten (sowie deren Abbauprodukte)
nachgewiesen werden, ist dieses Kernobst nach der Ernte im Herbst
berechtigt, das AMA-Gütesiegel zu führen, hieß es.
"Das - sogar im Biolandbau - zugelassene Hefemittel 'Blossom Protect'
muss sich nun plötzlich im Rahmen einer neuen AMA-Gütesiegel-Vorgabe
demselben Prozedere unterwerfen wie das heftig umstrittene Antibiotikum
Streptomycin", hieß es dazu in einer Aussendung des Herstellers. "Ein
Irrtum? Ein schlechter Scherz? Wir wissen es nicht", zeigte sich der
wissenschaftliche Leiter bei bio-ferm, Herbert Danner, verwundert. Das
Präparat sei auch im Rahmen der EU-Bio-Verordnung 2091/91 zugelassen. "Diese
steht in ihren ökologischen Standards weit über dem AMA-Gütesiegel. Das
macht die Entscheidung so undurchsichtig", so Danner weiter.
"Das AMA-Gütesiegel wird niemandem entzogen. Es wird nur für die Dauer der
Blüte bis zur Ernte stillgelegt. Die Kosten für die Untersuchung der
Produkte werden von der AMA übernommen. Den Bauern entsteht dadurch auch
keine Schaden", sagte Hackl.