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Kritik an zweifacher Vignettenpflicht

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Die Volksanwaltschaft rügt die doppelte Gebühr bei Wechselkennzeichen.

Einmal fahren, doppelt zahlen: Wie die Volksanwältin Terezija Stoisits gegenüber der APA kritisierte, müssen Besitzer von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen die Vignette immer noch doppelt kaufen, um auf den kostenpflichtigen Strecken fahren zu dürfen. Und dies, obwohl sie ja nur mit einem Fahrzeug unterwegs sein können. Betroffen davon sind laut Volksanwaltschaft rund 370.000 Personen.

Kritik seit fünf Jahren
Bereits seit fünf Jahren mache die Volksanwaltschaft auf den Mangel im Bundesstraßen-Mautgesetz aufmerksam, in dem die Vignettenpflicht geregelt ist, kritisierte Stoisits. Trotz intensiver Bemühungen sei noch nichts passiert, um den Status Quo zu ändern: "Wechselkennzeichen bedeuten in Österreich doppelte Vignettenpflicht", kritisierte die Volksanwältin.

Eine Möglichkeit wäre die Ausgabe einer zweiten Gratisvignette, so die Volksanwaltschaft. Dem stünde insofern nichts entgegen, als ohnehin immer nur ein Fahrzeug mit dem Wechselkennzeichnen unterwegs sein könne. Die Asfinag habe bisher jedoch damit argumentiert, dass es sich um einen fahrzeugbezogenen Nachweis handle, weshalb bei einem Wechselkennzeichen weder das bloße Mitführen noch ein Umkleben der Vignette möglich sei.

Stoisits beharrt trotzdem auf die Ausgabe einer zweiten "Gratis-Vignette". Für diese wären die Autofahrer auch bereit, tiefer in die Tasche zu greifen, wie eine Umfrage des ÖAMTC aus 2006 gezeigt habe. Ein überwiegender Anteil wäre demnach bereit, rund zwölf Prozent mehr zu zahlen.

Bürgerinteresse
"Es gilt, hier Lösungsansätze im Interesse der Bürger zu entwickeln", so Stoisits. Das könne von einer Gratisvignette bis zu einem Pauschalaufschlag reichen.

Die Jahresvignette kostet ab 2010 insgesamt 76,20 Euro. Der Aufkleber wird für Autobahnen und Schnellstraßen benötigt, auch wenn diese sich im innerstädtischen Bereich befinden. Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, zahlen eine streckenbezogene Maut. Dafür notwendig ist eine sogenannte Go-Box.

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