Die Anlageberater sollen einer Pensionistin einen Kredit eingeredet haben, damit sie sich Meinl-Aktien kaufen kann.
Der Verein für Konsumenteninformation hat im Auftrag von SPÖ-Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger eine weitere Klage gegen Vermittler von Zertifikaten der Meinl European Land eingebracht. Wieder geht es um mangelhafte Beratung von Finanzdienstleistern. Anlassfall ist eine Mindestpensionistin, der vom Wertpapiervermittler Fundpromotor Investment AG in Wien zum Erwerb der Papiere geraten wurde.
Pensionistin brauchte Kredit
Der Dame seien nicht nur die
unsicheren Papiere schöngeredet worden, ihr sei dafür auch die Aufnahme
eines Kredits eingeredet worden. Für Buchinger ist diese Vorgangsweise "äußerst
bedenklich", sie widerspreche "eklatant den Empfehlungen der
Wirtschaftskammer zum damals geltenden Wertpapieraufsichtsgesetz, die diese
zur Sorgfaltspflicht bei der Anlageberatung erarbeitet hat".
Vorschrift nicht erfüllt
Wertpapierdienstleister seien
gesetzlich verpflichtet, ein dem Kunden vorgeschlagenes Produkt mit dem
Kundenprofil abzugleichen. Zudem muss ein Anleger über das Produkt - und
insbesondere das damit verbundene Risiko - richtig und vollständig
aufgeklärt werden. Beide Punkte wurden laut Ministerium im vorliegenden Fall
nicht eingehalten.
Doppeltes Risiko
Mit dem kreditfinanzierten AktienkKauf war ein
doppeltes Risiko verbunden: Die Anlegerin ging nicht nur das Risiko eines
Verlustes ihres Kapitals ein, sondern auch jenes, dass sie im Fall eines
Fehlschlags den Kredit nicht mehr zurückzahlen kann und sie damit
verschuldet ist. Das Unternehmen war laut Buchinger trotz mehrmaliger
Schlichtungsversuche nicht zum Einlenken bereit, daher blieb nur der
Rechtsweg.