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Sozialministerium klagt weitere MEL-Vermittler

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Die Anlageberater sollen einer Pensionistin einen Kredit eingeredet haben, damit sie sich Meinl-Aktien kaufen kann.

Der Verein für Konsumenteninformation hat im Auftrag von SPÖ-Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger eine weitere Klage gegen Vermittler von Zertifikaten der Meinl European Land eingebracht. Wieder geht es um mangelhafte Beratung von Finanzdienstleistern. Anlassfall ist eine Mindestpensionistin, der vom Wertpapiervermittler Fundpromotor Investment AG in Wien zum Erwerb der Papiere geraten wurde.

Pensionistin brauchte Kredit
Der Dame seien nicht nur die unsicheren Papiere schöngeredet worden, ihr sei dafür auch die Aufnahme eines Kredits eingeredet worden. Für Buchinger ist diese Vorgangsweise "äußerst bedenklich", sie widerspreche "eklatant den Empfehlungen der Wirtschaftskammer zum damals geltenden Wertpapieraufsichtsgesetz, die diese zur Sorgfaltspflicht bei der Anlageberatung erarbeitet hat".

Vorschrift nicht erfüllt
Wertpapierdienstleister seien gesetzlich verpflichtet, ein dem Kunden vorgeschlagenes Produkt mit dem Kundenprofil abzugleichen. Zudem muss ein Anleger über das Produkt - und insbesondere das damit verbundene Risiko - richtig und vollständig aufgeklärt werden. Beide Punkte wurden laut Ministerium im vorliegenden Fall nicht eingehalten.

Doppeltes Risiko
Mit dem kreditfinanzierten AktienkKauf war ein doppeltes Risiko verbunden: Die Anlegerin ging nicht nur das Risiko eines Verlustes ihres Kapitals ein, sondern auch jenes, dass sie im Fall eines Fehlschlags den Kredit nicht mehr zurückzahlen kann und sie damit verschuldet ist. Das Unternehmen war laut Buchinger trotz mehrmaliger Schlichtungsversuche nicht zum Einlenken bereit, daher blieb nur der Rechtsweg.

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