Geld

Kurzarbeit und Lohnverzicht

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Die Austrian Airlines (AUA) haben nun in Verhandlungen mit dem Betriebsrat des fliegenden Personals, den zweiten Teil des Sparpakets bei den Personalkosten unter Dach und Fach gebracht.

Für die rund 2.000 Flugbegleiter wurde Kurzarbeit vereinbart, die rund 1.000 Piloten mussten einem Gehaltsverzicht zustimmen. Dazu werden die Pensionskassenbeiträge befristet reduziert, teilte die Fluglinie in den Abendstunden des Donnerstag mit. Die einzelnen Maßnahmen werden für die Dauer eines Jahres gelten.

Kabinenpersonal arbeitet nur mehr zu 90 %
Die Kurzarbeitsregelung für Flugbegleiter soll ab 1. Juni umgesetzt werden. Mit ihr wird die Arbeitszeit auf 90 Prozent und das Gehalt auf 95 Prozent reduziert, die Differenz soll durch die AMS-Förderung abgedeckt werden. Teilzeitangestellte mit einem Beschäftigungsgrad unter 50 Prozent und Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 1.140 Euro sind von der Kurzarbeit ausgenommen.

Die Gehaltsreduktion für Piloten sieht einen Verzicht von 5 bzw. 8,5 Prozent vor, abhängig vom jeweiligen Kollektivvertrag. Darüber hinaus werden die Pensionskassenbeiträge ab 1. April 2009 um 75 Prozent reduziert, so die AUA.

Die AUA-Vorstände Peter Malanik und Andreas Bierwirth sprachen davon, dass Personalkosteneinsparungen "zwingend notwendig" gewesen seien, nur mit ihnen könne man dem erwarteten Ertragsrückgang entgegenwirken. Jetzt erwarte die AUA auch von ihren "Systempartnern" Sanierungsbeiträge.

"Dieses Ergebnis zeigt die Bereitschaft des fliegenden Personals, ihren Teil für die Zukunft der Austrian Airlines Group beizutragen", kommentierte Bordbetriebsratschef Georg Riedl. Wilhelm Haberzettl, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft vida, bezeichnete das Übereinkommen als einen "Kompromiss", mit dem "in dieser kritischen Phase Kündigungen und weitere einschneidende Maßnahmen vermieden werden" konnten.

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