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Leerverkäufe sollen in Österreich verboten werden

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Die Finanzmarktaufischt und die Österreichische Nationalbank konzipierten das entsprechende Gesetz als Folge der internationalen Finanzkrise.

Auch die österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörden werden in Zukunft die Möglichkeit haben, Leerverkäufe von Wertpapieren, sogenanntes "short selling", zu verbieten bzw. einzuschränken. Ein entsprechender Gesetzesentwurf, den die Finanzmarktaufsicht (FMA) gemeinsam mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestern entworfen haben, sei noch heute ins Parlament gekommen, sagte OeNB-Gouverneur Ewald Nowotny am Mittwochabend bei seinem Vortrag anlässlich der Generalversammlung der Bankwissenschaftlichen Gesellschaft (BWG).

Die Parlamentsparteien hätten bezüglich des eingebrachten Gesetzesentwurfes "guten Willen" erkennen lassen, so Nowotny. Da die Wiener Börse nicht die gleichen gesetzlichen Grundlagen habe wie etwa jene in den USA, Großbritannien oder Deutschland, wo in den vergangenen Tagen als Folge der internationalen Finanzkrise solche Leerverkäufe verboten oder eingeschränkt wurden, hätten die FMA und die OeNB diesen Entwurf konzipiert.

"Ich hoffe, dass das noch am Mittwoch erreicht wird, das ist ein sehr einfaches parlamentarisches Verfahren", sagte Nowotny. Laut einer ersten Auskunft von Parlamentsbeobachtern ist heute jedoch bisher kein Gesetz eingebracht oder zur Abstimmung gekommen, das einen solchen Entwurf beinhaltet hätte.

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