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Letzte 5 Bierbarone ab Mittwoch vor Gericht

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Von den 16 Angeklagten im Prozess wegen Insiderhandels sitzen nur mehr 5 auf der Anklagebank - die anderen wurden frei gesprochen.

Am Wiener Landesgericht werden am kommenden Mittwoch für fünf der ursprünglich 16 Angeklagten im "Bierbarone-Prozess" die Verhandlungen fortgeführt. Ihnen wird Insiderhandel beim Verkauf der Brau Union/BBAG an den niederländischen Brauriesen Heineken vorgeworfen. Richter Thomas Kreuter hat vier weitere Zeugen zur Einvernahme geladen.

Auf der Anklagebank verblieben sind Fritz Kretz, sein Sohn Nikolaus, dessen Ehefrau Barbara Kretz-Mirtl, deren Mutter Elisabeth Mirl und Erika Kretz. Die Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück, es gilt die Unschuldsvermutung.

Vorwurf: Insiderhandel
Die Angeklagten werden des Insiderhandels beschuldigt - im Zusammenhang mit dem im Jahr 2003 erfolgten Verkauf der Brau Union/Brau Beteiligungs AG (BBAG) an den niederländischen Bier-Konzern Heineken. Sie sollen ihren Wissensvorsprung genutzt haben, um sich unrechtmäßig zu bereichern. Die im Mai 2003 fixierte Totalübernahme der Brau-Gruppe (Marken Zipfer, Gösser, Schwechater, Puntigamer ...) war einschließlich Streubesitzabfindungen 1,9 Mrd. Euro wert.

Da war'n es nur mehr 5
Ursprünglich waren 16 "Bierbarone" bzw. Mitglieder ihrer Familien angeklagt, darunter Vertreter der prominenten österreichischen Brauereifamilien Beurle, Büche, Kretz, Atzwanger und Mathes. Elf von ihnen wurden am 20. April überraschend freigesprochen. Staatsanwalt Georg Krakow (auch Ankläger im BAWAG-Prozess) und die Finanzmarktaufsicht legten gegen alle Freisprüche Berufung ein. Die elf Freisprüche sind daher nicht rechtskräftig, dieser Prozess geht in der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht Wien weiter.

In erster Instanz freigesprochen wurden Ex-Brau-Union-General Karl Büche, der Ex-Sprecher der syndizierten Kernaktionäre, Ludwig Beurle, dessen Vater Christian Beurle, Ex-Brau-Union-Aufsichtsrat Christian Atzwanger, Wilhelm Mathes und Familienangehörige und Paul Kretz.

Urteile für Mittwoch erwartet
Richter Kreuter glaubt, dass es schon am kommenden Mittwoch zu Urteilen kommen könnte. Im Fall von Schuldsprüchen drohen den Angeklagten bis zu zwei Jahre Haft. Die Bestimmungen gegen Insiderhandel wurden ab Jahresbeginn 2005 verschärft, der maximale Strafrahmen von zwei auf fünf Jahre erweitert. Für Taten, die vor der Novelle gesetzt wurden, gelten die schärferen Bestimmungen aber nicht.

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