Vaduz hat zwei Rechtshilfegesuche gestellt: Das Fürstentum klagt den Datendieb, der den Steuerskandal ins Rollen gebracht hat.
Die Staatsanwaltschaft des Fürstentums Liechtenstein hat im Zusammenhang mit den deutschen Steuerermittlungen gegen den mutmaßlichen Datendieb bei der Fürstenbank LGT und gegen weitere mögliche Täter Vorermittlungen eingeleitet. Aufgrund der jüngsten Medienberichte im Zusammenhang mit der mutmaßlich widerrechtlichen Datenweitergabe werde wegen des Verdachts der Auskundschaftung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses zugunsten des Auslands sowie wegen Datendiebstahls ermittelt, gab die Staatsanwaltschaft in Vaduz am Mittwoch bekannt.
Rechtshilfegesuche
Die Staatsanwaltschaft hat laut der
Mitteilung inzwischen auch zwei Rechtshilfegesuche an die
Staatsanwaltschaften Bochum und München gestellt. Zweck dieser Ersuchen sei
es, tatverdachtsrelevante Informationen über die tatsächliche Identität des
Informanten zu erlangen. Außerdem ersuche das Fürstliche Landgericht um
Information über die Art und den Umfang der durch die Verdächtigen an die
ausländischen Behörden bekanntgegebenen Daten und die Umstände, die zur
Übergabe dieser Daten an die deutschen Behörden führten. Diese Informationen
sind für die Beurteilung der strafrechtlichen Relevanz der Handlungen der
Verdächtigen Ausschlag gebend, wie es in der Mitteilung heißt.