Die Meinl Bank hat eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich angestrengt.
Dabei geht es um vermutete "Verletzungen der Aufsichtspflicht" respektive "Bruch des Amtsgeheimnisses" durch die Finanzmarktaufsicht (FMA), berichtet das Nachrichtenmagazin "profil". Die Privatbank fordert eine Million Euro Schadenersatz, behält sich aber eine Ausweitung der Ansprüche vor. FMA-Sprecher Klaus Grubelnik wies die Anschuldigungen zurück: "Die Vorwürfe entbehren jeder Grundlage."
Amtsverschwiegenheit verletzt
In einer "profil" vorliegenden
schriftlichen Stellungnahme der Meinl Bank heißt es wörtlich: "Die
Vorgehensweise der FMA ... ist durch fortgesetztes rechtswidriges Verhalten
geprägt: Die FMA gibt der Öffentlichkeit laufend vertrauliche Informationen
preis und verletzt dabei die Amtsverschwiegenheit, sie verbreitet in
Pressemitteilungen unrichtige oder verzerrte Darstellungen über die Meinl
Bank, ignoriert beharrlich ... vorgelegte Beweismittel und übermittelt der
Staatsanwaltschaft selektiv einseitige und inhaltlich falsche
Stellungnahmen."
Kunden transparent informiert
Obendrein sollen laut
"profil"-Vorausmeldung auch die ominösen Wertpapier-Rückkäufe bei Meinl
European Land (heute: "Atrium") mit Kenntnis der Aufsicht getätigt worden
sein: "Die FMA wurde von der Meinl Bank und von der Wiener Börse täglich
real time über das Ansammeln von MEL-Zertifikaten durch einen einzigen
Kunden über mehrere Monate hinweg laufend vollkommen transparent und
lückenlos informiert, gleichzeitig wurde das konkrete Prozedere des
Rückerwerbs, welches in dem von der FMA gebilligten MEL-Prospekt bereits
ausreichend beschrieben war, zwischen MEL und FMA abgestimmt."