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Meinl Bank will Republik verklagen

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Die Meinl Bank hat eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich angestrengt.

Dabei geht es um vermutete "Verletzungen der Aufsichtspflicht" respektive "Bruch des Amtsgeheimnisses" durch die Finanzmarktaufsicht (FMA), berichtet das Nachrichtenmagazin "profil". Die Privatbank fordert eine Million Euro Schadenersatz, behält sich aber eine Ausweitung der Ansprüche vor. FMA-Sprecher Klaus Grubelnik wies die Anschuldigungen zurück: "Die Vorwürfe entbehren jeder Grundlage."

Amtsverschwiegenheit verletzt
In einer "profil" vorliegenden schriftlichen Stellungnahme der Meinl Bank heißt es wörtlich: "Die Vorgehensweise der FMA ... ist durch fortgesetztes rechtswidriges Verhalten geprägt: Die FMA gibt der Öffentlichkeit laufend vertrauliche Informationen preis und verletzt dabei die Amtsverschwiegenheit, sie verbreitet in Pressemitteilungen unrichtige oder verzerrte Darstellungen über die Meinl Bank, ignoriert beharrlich ... vorgelegte Beweismittel und übermittelt der Staatsanwaltschaft selektiv einseitige und inhaltlich falsche Stellungnahmen."

Kunden transparent informiert
Obendrein sollen laut "profil"-Vorausmeldung auch die ominösen Wertpapier-Rückkäufe bei Meinl European Land (heute: "Atrium") mit Kenntnis der Aufsicht getätigt worden sein: "Die FMA wurde von der Meinl Bank und von der Wiener Börse täglich real time über das Ansammeln von MEL-Zertifikaten durch einen einzigen Kunden über mehrere Monate hinweg laufend vollkommen transparent und lückenlos informiert, gleichzeitig wurde das konkrete Prozedere des Rückerwerbs, welches in dem von der FMA gebilligten MEL-Prospekt bereits ausreichend beschrieben war, zwischen MEL und FMA abgestimmt."

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