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Österreich gegen automat. Infoaustausch

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Auch Luxemburg legt sich gegen Vorschlag der schwedischen Ratspräsidentschaft quer.

Österreich legt sich gemeinsam mit Luxemburg gegen einen Vorschlag der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft zum automatischen Informationsaustausch bei der Amtshilfe in Steuerfragen weiterhin quer. Dabei geht es darum, dass die überwiegende Zahl der 27 EU-Finanzminister einen automatischen Austausch über verfügbare Informationen wollen. Die Liste der Bereiche über solche Informationen wird gerade diskutiert, eine Einigung wird es aber aufgrund des Vetos von Österreich und Luxemburg am Finanzministerrat Montag und Dienstag dieser Woche voraussichtlich nicht geben.

Bankgeheimnis für Inländer bleibt unangetastet
Österreich ist durch Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) vertreten. Ebenso wie Luxemburg will man die Amtshilfe-Richtlinie nur im Paket mit der Zinsbesteuerungsrichtlinie und den Betrugsbekämpfungsabkommen erledigen. Ein Informationsaustausch bei begründeten Verdacht auf Steuerhinterziehung für Ausländer, die ihre Konten in Österreich haben, ist bereits jetzt gegeben. Unangetastet ist aber weiterhin das Bankgeheimnis für Inländer. Ein Paket, wie dies Österreich bevorzugt, wird aber von den meisten anderen EU-Staaten abgelehnt. Es sollte "keine Verknüpfung dieses Projekts mit anderen Steuerprojekten" geben, heißt es in EU-Kreisen. Für die österreichische Seite ist eine Einigung über die Amtshilfe inhaltlich nicht von der Zinsbesteuerungsrichtlinie zu trennen.

Zahlreiche andere EU-Länder bedauern das Verhalten von Österreich und Luxemburg, denen ein "Generalvorbehalt" attestiert wird. Es gebe im Gegensatz sogar Länder wie Frankreich und Spanien, die auf der Liste des automatischen Informationsaustausches noch wesentlich mehr Bereiche erfasst wissen wollen als im jetzigen Vorschlag diskutiert wird. So soll es den Austausch für unselbstständige Einkommen aber auch für Einkünfte aus Grund und Boden geben. Schwieriger scheint es schon bei den Dividenden zu sein. Steuerrechtlich gibt es zwischen den EU-Ländern unterschiedliche Regelungen, sodass auch die Erfassung dieser Einkünfte keineswegs einheitlich geregelt ist. Sollte auf der Liste aber beispielsweise die Besteuerung von Dividenden enthalten sein, müsste auch in jenen Ländern, wo dies derzeit nicht besteuert ist, automatisch eine Auskunft für den Informationsaustausch eingeholt werden.

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