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Mwst.-Senkung könnte Antiquitäten verbilligen

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Durch einen Fehler könnte die Senkung der Mehrwertsteuer auf Medikamente auch Antiquitäten billiger machen, die ÖVP fordert deshalb ein Veto im Bundesrat.

Einem offensichtlichen Redaktionsfehler sind SPÖ, FPÖ und BZÖ bei der vor der Wahl beschlossenen Senkung der Mehrwertsteuer auf Medikamente aufgesessen. Ziel war eigentlich, dass für Medikamente künftig nicht 20, sondern nur noch zehn Prozent Mehrwertsteuer zu bezahlen sind. Ein Fehler im Gesetzesantrag könnte nun - zumindest nach Lesart der ÖVP - dazu führen, dass künftig auch Antiquitäten und Tiermedikamente billiger werden. Die SPÖ weist das zurück und versichert, dass von der Steuersenkung nur humanmedizinische Medikamente betroffen seien.

Der Hintergrund ist ein wenig kompliziert: Im Umsatzsteuergesetz (Par. 10) ist nämlich nur geregelt, dass bestimmte Güter mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von zehn statt 20 Prozent belegt werden sollen und wo im Anhang an das Gesetz die genaue Liste dieser steuerbegünstigten Güter zu finden ist. Wer wissen möchte, für welche Produkte der ermäßigte Steuersatz gilt, der muss also im Anhang nachlesen. Laut derzeitigem Gesetz fallen die im Anhang unter den Ziffern 1 bis 43 genannten Güter unter die Steuerbefreiung - die Liste reicht also von lebenden Tieren (1) bis zu Büchern (43).

Der von SPÖ, FPÖ und BZÖ beschlossene Antrag sieht nun vor, dass im Anhang eine neue Ziffer 44 "Arzneimittel" eingefügt wird und dass diese Ziffer 44 ebenfalls unter den ermäßigten Steuersatz fällt. Übersehen hat die rot-blau-orange Mehrwertsteuer-Koalition aber offenbar, dass es in der Anlage bereits eine Ziffer 44 gibt. Diese betrifft Kunstgegenstände und Antiquitäten, auf die zwar normalerweise 20 Prozent Mehrwertsteuer fällig wird, die aber bei der Einfuhr nach Österreich einem ermäßigten Steuersatz von zehn Prozent unterliegen.

ÖVP kritisiert fehlenden Unterschied zwischen Tier- und Humanmedizin
Laut Lesart der ÖVP würde der rot-blau-orange Mehrwertsteuerantrag daher dazu führen, dass künftig neben Arzneimitteln auch Antiquitäten grundsätzlich unter die Steuerermäßigung fallen (also nicht nur bei der Einfuhr nach Österreich, sondern generell, was EU-rechtswidrig wäre). Außerdem kritisiert ÖVP-Bundesrat Harald Himmer, dass SPÖ, FPÖ und BZÖ nicht zwischen Tier- und Humanmedizin unterscheiden, was zur ebenfalls EU-rechtswidrigen Begünstigung von veterinärmedizinischen Medikamenten führen könnte. Himmer fordert daher die Zurückweisung des Antrags in der Bundesratssitzung am Mittwoch.

Rechtslage bei Antiquitäten bleibt unverändert
Die SPÖ dementiert diese Darstellung. Bundesrats-Fraktionschef Albrecht Konecny betont, dass eine EU-konforme Auslegung des Beschlusses die Begünstigung von Tiermedikamenten ausschließe. Und in Sachen Antiquitäten führt die nach wie vor geltende bisherige Regelung laut Konecny dazu, dass auch die Aufnahme in die Liste der steuerbegünstigten Produkte keine generelle Steuerermäßigung für Ölgemälde & Co auslöst. Denn die spezielle Bestimmung, wonach Kunstgegenstände bei der Einfuhr steuerbegünstigt werden (nicht aber beim Verkauf in Österreich, Anm.), bleibe bestehen und gehe der allgemeinen Bestimmung über den ermäßigten Steuersatz vor. "Die geltende Rechtslage bleibt daher unverändert", versichert Konecny. Wie der Redaktionsfehler zustande kam, geht aus der Aussendung des SP-Politikers nicht hervor.

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