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ÖGB könnte nach BAWAG-Krise Schadenersatz bekommen

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Der ÖGB hatte die Ex-BAWAG-Spitze auf Schadensersatz geklagt - heute hat das Oberlandesgericht die Abweisung widerrufen.

Das Wiener Oberlandesgericht hat der Berufung des ÖGB im Schadensersatzprozess gegen die frühere BAWAG-Spitze sowie Ex-ÖGB-Chef Fritz Verzetnitsch und Ex-Finanzchef Günter Weniger teils stattgegeben. In der ersten Instanz war der Gewerkschaftsbund im August abgeblitzt: Das Handelsgericht Wien hatte die Klage wegen mangelnder Schlüssigkeit abgewiesen.

ÖGB will 11 Mio. Euro
Der ÖGB hatte die früheren BAWAG-Generaldirektoren Helmut Elsner und Johann Zwettler, vier weitere Ex-Vorstände, den damaligen ÖGB-Präsidenten Verzetnitsch und den ehemaligen ÖGB-Finanzchef Günter Weninger nach der BAWAG-Affäre auf elf Mio. Euro Schadenersatz geklagt. Das Handelsgericht hatte die Klage abgewiesen worden, dagegen hatte der ÖGB berufen.

Dem Vernehmen nach soll das OLG nun den ursprünglichen Umfang der Klage in 93 Prozent für zulässig erklärt haben.

Gewerkschaft muss nicht zahlen
Mit der Klagsabweisung hatte das Handelsgericht den Gewerkschaftsbund ursprünglich auch zum Kostenersatz verurteilt, womit Helmut Elsner & Co insgesamt 1,28 Mio. Euro zu überweisen gewesen wären. Diese Entscheidung ist nunmehr vorerst vom Tisch.

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