Geld

OeNB-Prüfern droht Strafverfahren

Teilen

Vier Nationalbank-Prüfer stehen unter Verdacht der falschen Zeugenaussage bei den Karibikgeschäften der BAWAG.

Jene vier Bankprüfer der Oesterreichischen Nationalbank, die 1994 mit ihrem Prüfbericht wesentlich dazu beigetragen haben, dass die Staatsanwaltschaft Wien Ermittlungen wegen der Karibikgeschäfte der BAWAG P.S.K. einstellte, droht nun selbst ein Strafverfahren. Sie stehen unter dem Verdacht der falschen Zeugenaussage vor Gericht, berichten die Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN).

Dies gehe aus einem schriftlichen Urteil des Linzer Richters Klaus-Peter Bittmann hervor. Auslöser des Urteils war laut Bericht eine Klage der Nationalbank gegen die OÖN, die am 22. Juli 2006 berichtet hatten, dass die Nationalbank letztlich die Einstellung der Ermittlungen im Jahr 1994 verursacht hatte.

Ursache für die Verfahrens-Einstellung
Wären 1994 die Ermittlungen nicht gestoppt worden, wofür der Bericht der Prüfer ausschlaggebend war, wären die exorbitanten Verluste nach 1995 mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert worden, so der Artikel. Denn: Auslöser der letztlich auf Grund der Nationalbankprüfer eingestellten Ermittlungen sei eine Anzeige von Ende April 1994, in der alle heute bekannten Vorwürfe schon enthalten waren.

In der Anzeige war vom expliziten Hinweis auf die Gefährdung des Streikfonds des ÖGB, die Involvierung von Politikern wie Ex-ÖGB-Chef Fritz Verzetnitsch bis hin zur vorsätzlichen Verschleierung der Geschäfte zu lesen.

Der damalige Leiter der Wirtschaftsgruppe der Staatsanwaltschaft Wien, Erich Müller, leitete Ermittlungen ein. Weil aber die Bankenprüfer der Nationalbank sinngemäß erklärten, es habe keine Malversationen und keine Verluste gegeben und dies auch in einem Bericht über die BAWAG-Prüfung schrieben, ordnete das Justizministerium die Einstellung der Ermittlungen an, so die Tageszeitung.

Nationalbank-Klage gegen OÖN
Die Nationalbank klagte die OÖN aufgrund dieser Berichterstattung. Von den Bankprüfern habe nie jemand mit der Staatsanwaltschaft gesprochen. Diese Behauptung, die die vier Bankprüfer auch als Zeugen vor Gericht wiedergaben, bezeichnet Bittmann als "Gefälligkeitsaussagen" der Bankprüfer zugunsten ihres Dienstgebers der Oesterreichischen Nationalbank, so die OÖN. Bei einer Falschaussage als Zeuge vor Gericht handelt es sich um ein Offizialdelikt, gegen das von Amts wegen vorgegangen wird.

Weil der Rechtsvertreter der Nationalbank, die Kanzlei Korn/ Frauenberger, Berufung anmeldete, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.