Zwei Unternehmen des Donau Chemie-Konzerns wurden für langjährige und geheime Absprachen bestraft. Die Geldbuße soll als Abschreckung dienen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die im Verfahren gegen das Kartell im Chemiegroßhandel verhängten Geldbußen in Höhe von 1,9 Mio. Euro bestätigt, teilt die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) mit. Betroffen davon sind zwei Unternehmen des Donau Chemie-Konzernes (Donau Chemie - AG und Donauchem GmbH, beide Wien). "Damit wurde eine langjährige und geheime Absprache rechtskräftig bestraft", so der Generaldirektor vor für Wettbewerb, Theodor Thanner.
Absprachen im Bereich Industriechemikalien
Das Verfahren wurde im
Dezember 2006 durch Kronzeugen (Brenntag Austria Holding GmbH, Brenntag CEE
GmbH, beide Wien), die ebenfalls am Kartell beteiligt waren, aber wegen
ihrer vollständigen Kooperation mit den Kartellbehörden Straffreiheit
erhielten, in Gang gesetzt. Durch die anschließenden umfangreichen
Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde wurden Ende 2007 dem
Kartellgericht zahlreiche gerichtsfeste Beweise (Urkunden, Zeugenaussagen
u.ä.) über Absprachen im Bereich des Großhandels mit Industriechemikalien,
wie z.B. Säuren, Laugen und Lösungsmittel, vorgelegt. Konkret handelte es
sich um Absprachen über die Aufteilung von Kunden in der Region
Österreich-Süd (Kärnten, Steiermark, südliches Burgenland und Tirol) seit
Mitte 2002, die bis Mitte 2006 stattgefunden haben. Tatsächlich hat es schon
viele Jahre vorher Kontakt zwischen den Unternehmen gegeben, Geldbußen
können jedoch erst seit 1.7.2002 verhängt werden. Hier betroffen war der
Vertrieb im Wege des Lagergeschäftes.
Geldbuße als Abschreckung
Wie der Oberste Gerichtshof laut
BWB nun bestätigt, hat das Kartellgericht weiters richtig festgestellt, dass
Verkaufspreise abgestimmt wurden und durch das gezielte Vortäuschen von
Lieferengpässen höhere Preise erzielt werden sollten. Die von der
Bundeswettbewerbsbehörde beantragte Höhe der Geldbusse von 1,9 Mio. Euro
wurde nun höchstgerichtlich voll bestätigt und soll Abschreckung erzielen.
"Die Aufteilung des Marktes und die Festsetzung von Preise gehöre zu den schwerstwiegenden Verletzungen des Kartellverbotes und müsse daher besonders streng geahndet werden", heißt es in der Entscheidung des Kartellobergerichtes.