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Politstreit um Höchstpreis für Sprit

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Das Parlament hat Wirtschaftsminister Martin Bartenstein aufgefordert, einen Höchstpreis bei Sprit festzulegen. Doch der wehrt sich.

Die Spritpreise haben jetzt einen handfesten Politstreit ausgelöst. Mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ stimmte das Parlament am Freitag einem brisanten Entschließungsantrag des BZÖ zur amtlichen Preisregelung bei Treibstoffen zu.

Konkret wurde Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) aufgefordert, wegen der hohen Spritpreise umgehend einen amtlichen Höchstpreis für Treibstoffe zu bestimmen.

Die rot-blau-orange Sprit-Phalanx setzt Bartenstein damit unter Druck. Zwar hat der Wirtschaftsminister immer betont, eine etwaige Klage der Wettbewerbsbehörde gegen die Mineralölfirmen unterstützen zu wollen. Staatlich festgesetzte Höchstpreise wollte Bartenstein aber nie. Jetzt wurde er nach Ansicht von SPÖ, FPÖ und BZÖ vom Parlament verpflichtet, nach Paragraf 5 des Preisgesetzes zu handeln.

Bartenstein wehrt sich
Der Konter aus dem Ministerbüro blieb gestern nicht aus: „Eine erste rechtliche Prüfung des Antrages hat ergeben, dass die Bedingungen für eine amtliche Spritpreisregelung nicht gegeben sind“, so eine Sprecherin.

Bartenstein bezieht sich dabei auf einen Passus im Preisgesetz, wonach eine amtliche Preisregelung nur dann rechtlich gedeckt ist, wenn die Preisentwicklung bei Treibstoffen „die internationale Entwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigt“. Und das sei, so Bartensteins Argumentation, in Österreich nicht der Fall. Laut dem Treibstoff-Monitor der Europäischen Kommission liegt Österreich trotz horrender Spritpreise immer noch klar unter dem EU-Schnitt (siehe Kasten).

Die ÖVP kontert jetzt und will noch diese Woche dem Ministerrat ein verschärftes Wettbewerbsrecht vorlegen.

Auch ARBÖ dagegen
Kritik an der Preisregelung kommt auch vom Autofahrerklub ARBÖ: „Ein amtlicher Höchstpreis klingt verlockend, hat aber oft den gegenteiligen Effekt. Der amtliche Höchstpreis wird nämlich von den Mineralölfirmen meistens ausgenützt, um etwaige Verbilligungen nicht weitergeben zu müssen.“

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