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Rechnungshof geht wegen Managergehälter zum VfGH

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Der Rechnungshof (RH) erhöht den Druck bei der Überprüfung von Managergehältern in staatsnahen Betrieben.

RH-Chef Josef Moser kündigte am Donnerstag im Rechnungshof-Ausschuss des Parlaments an, den Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzurufen, um zu klären, ob staatsnahe Betriebe ihm Informationen mit dem Argument "Datenschutz" vorenthalten dürften. Aktuelle Bemühungen des Rechnungshofes um Prüfung von Managergehältern litten an der Weigerung von Unternehmen, alle dafür notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen, so Moser.

Es genüge nicht, sich auf die Schablonenverordnung zu verlassen. Der Rechnungshof rate zu mehr Transparenz; man sollte keine Obergrenzen festlegen, sondern Kriterien, die es erlauben zu bewerten, ob die Höhe der Gehälter adäquat sei. Kritik übte der Rechnungshofpräsident an der Auszahlung von Leistungsprämien trotz Verlusten bei Privatisierungen, an überhöhten Abfertigungen, Leistungsprämien für freigestellte Manager und an der Auslagerung der Verhandlungen über Vorstandsbezüge durch Aufsichtsräte.

Moser hatte bereits vor zehn Monaten eine Überprüfung der Einkommen von Führungskräften angekündigt, die bis heute läuft.

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