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RZB will halbe Milliarde von Investoren

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Institutionelle Investoren sollen 500 Millionen Euro Kapital beisteuern.

Die Raiffeisen Zentralbank (RZB) will sich im Rahmen des Staatshilfspakets nun auch 500 Mio. Euro Partizipationskapital von Investoren holen. Am Montag (8. Juni) beginnt die zweiwöchige Angebotsfrist für das von der RZB emittierte "Raiffeisen-Partizipationskapital 2008/2009". Den Investoren wird von der Gesamtemission von 2,5 Mrd. Euro ein Anteil von 500 Mio. Euro angeboten, der von den ursprünglichen Zeichnern aus dem RZB-Aktionärskreis stammt. Zielgruppe der Emission sind institutionelle Investoren, nicht aber Retailinvestoren, so die RZB.

"Zur Erhöhung ihrer Risikotragfähigkeit und Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen" habe die RZB in den letzten Monaten im Rahmen einer Gesamtemission insgesamt 2,5 Mrd. Euro an Partizipationskapital begeben. Von der EU-Wettbewerbsbehörde sei vorgesehen, dass Emissionen zu den gegebenen Bedingungen nur zu maximal 70 Prozent durch die öffentliche Hand gezeichnet werden dürfen, Zeichnungen durch bestehende Aktionäre aber nur zu 10 Prozent als Drittplatzierung angerechnet werden. Daher strukturierte die RZB die Emission so, dass Investoren nun ein Anteil von 500 Mio. Euro angeboten wird, der von den ursprünglichen Zeichnern aus dem RZB-Aktionärskreis stammt.

Der Ausgabepreis der Partizipationsscheine beträgt 100 Prozent des Nominales, das entspricht 1.000 Euro pro Stück. Das öffentliche Angebot der Partizipationsscheine richtet sich an Investoren in Österreich und umfasst bis zu 500 Mio. Euro Partizipationskapital, eingeteilt in bis zu 500.000 Partizipationsscheine im Nominale von je 1.000 Euro. Die Angebotsfrist läuft vom 8. Juni bis voraussichtlich 19. Juni 2009.

Der Ertrag aus den PS-Scheinen hängt vom Erfolg der RZB ab: Die Partizipationsdividende beträgt von 2009 bis 2013 8,00 Prozent jährlich, 2014 dann 8,50 Prozent, 2015 liegt die Dividende bei 9,00 Prozent und 2016 bei 9,75 Prozent. Danach folgt eine jährliche Erhöhung um einen Prozentpunkt, maximal jedoch der 12-Monats-Euribor plus 10 Prozent. Voraussetzung für die Dividendenzahlung aus den Partizipationsscheine sei jedoch eine entsprechende Deckung durch den Jahresgewinn.

"Im Falle eines Jahresverlusts erfolgt keine Zahlung, und diese wird auch nicht nachgeholt. Weiters ist es möglich, dass wegen zu geringen Jahresgewinns oder der Bedienung von vorrangigen Wertpapieren die Höhe der Partizipations-Dividende geringer ist als dargestellt oder auch zur Gänze entfällt. Sollte trotz Deckung in ausschüttungsfähigen Gewinnen keine Partizipations-Dividende ausbezahlt werden, muss gemäß den Bedingungen der Partizipationsscheine eine entsprechende Nachzahlung im Falle der Kapitalrückzahlung erfolgen", heißt es in der Aussendung.

Das Partizipationskapital wird der Emittentin auf Unternehmensdauer zur Verfügung gestellt und ist durch den Partizipationskapitalgeber nicht kündbar. Nach entsprechendem Beschluss der Hauptversammlung kann die RZB das Partizipationskapital jederzeit vorzeitig zurückzahlen. Die Rückzahlung erfolgt zu 100 Prozent des Nominales, ab 2019 steigt dieser Wert auf 150 Prozent des Nominales, sofern eine entsprechende Steigerung im Unternehmenswert der RZB besteht.

Partizipationsscheine sind eine Sonderform von Genussrechten, die dem Kernkapital einer Bank zugerechnet werden. Wesentliche Merkmale sind: keine begrenzte Laufzeit, eine Rückzahlung muss von der Hauptversammlung beschlossen werden, Ausschüttungen sind abhängig vom Jahresgewinn, Partizipationsscheine nehmen wie Aktien bis zu ihrem Nominalwert an Verlusten der Emittentin teil. Die Mitwirkungsrechte sind begrenzt: Der Zeichner hat das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und hat dort auch ein Auskunftsrecht. Im Gegensatz zu Stammaktionären steht den Inhabern von Partizipationsscheinen jedoch kein Stimmrecht in der Hauptversammlung zu.

Auch die börsenotierte Ostholding der RZB, die Raiffeisen International (RI), holt sich frisches Geld: Sie will sich bei einer Hauptversammlung

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