Drohender Bahnstreik im Güter- und Personenverkehr in Deutschland: Aber das Nürnberger Arbeitsgericht hat die Arbeitsniederlegung verboten. Dennoch streikt am Donnerstag mal die S-Bahn.
Im Tarifstreit mit der Deutschen Bahn bestreiktl die Lokführergewerkschaft GDL am Donnerstag die S-Bahnen in Berlin und Hamburg bestreiken. Die Arbeitskampfmaßnahmen sdauerten bis 10.00 Uhr. Die GDL will damit einen eigenen Tarifvertrag und 31 Prozent mehr Lohn durchsetzen.
Der Lokführer-Streik hat den S-Bahn-Verkehr in Hamburg und Berlin am Donnerstagmorgen auf vielen Abschnitten komplett lahmgelegt. "Derzeit steht fast alles", sagte eine Sprecherin der Deutschen Bahn in Hamburg. Züge seien nur vereinzelt unterwegs. In Berlin war unter anderem der S-Bahn-Verkehr über den Hauptbahnhof auf der viel befahrenen Ost-West-Trasse unterbrochen. Allerdings können die Fahrgäste auf Busse und U-Bahnen ausweichen, die allesamt nicht vom Streik betroffen sind. Außerdem sind in den beiden größten deutschen Städten wegen der Ferienzeit weniger Berufspendler unterwegs. Die Lokführer streikten am Donnerstag bis 10.00 Uhr.
"Wir erwarten ein verhandlungsfähiges Angebot"
"Damit
wollen wir dem Vorstand der Deutschen Bahn nochmals verdeutlichen, dass wir
ein verhandlungsfähiges Angebot von ihm erwarten", erklärte der
GDL-Bundesvorsitzende Manfred Schell in Frankfurt am Main. Das Nürnberger
Arbeitsgericht hatte der Gewerkschaft zuvor bundesweite Streiks im Güter-
und Fernverkehr vorerst untersagt.
Arbeitskampf verboten
Am Mittwoch hatte das Arbeitsgericht
Nürnberg den Arbeitskampf verboten. Auf Antrag der Bahn-Transporttochter
Railion erließ das Gericht eine einstweilige Verfügung, mit der ein Streik
im Fernverkehr bundesweit bis zum 30. September untersagt ist. Die
Lokführer-Gewerkschaft GDL will die Niederlage nicht hinnehmen und kündigte
Berufung beim Landesarbeitsgericht an. GDL-Chef Manfred Schell forderte eine
rasche Entscheidung der Richter.
Begründung
Die einstweilige Verfügung wurde nach Angaben
des Gerichtssprechers Wilfried Eck damit begründet, dass der gesamten
Volkswirtschaft immense Schäden durch einen Streik drohten, außerdem
Hauptreisezeit sei und der Arbeitskampf weitere unabsehbare Folgen haben
könnte, die nicht rückgängig gemacht werden könnten. GDL-Chef Schell sagte
auf N24 zu der Entscheidung: "Wir haben Schutzschriften eingelegt."
Er kritisierte: "Dass das Gericht ohne Parteieneinvernahme entschieden
hat, verwundert schon sehr. Möglicherweise werden wir jetzt in die Berufung
gehen." Er denke, dass das Gericht dies dann genauso schnell abhandele,
wie es dem Arbeitgeberantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
gefolgt sei, sagte Schell. Er rechne aber frühestens am Donnerstag mit einer
Entscheidung. "Und so lange werden wir abwarten."
Entscheidung bis Ende der Woche Die Bahn rechnet nach den Worten ihres Verhandlungsführers Werner Bayreuther damit, dass über eine Berufung der GDL bis Ende der Woche entschieden sein wird. Im Hauptsacheverfahren wird am 19. September in Frankfurt am Main entschieden. Die Deutsche Bahn AG hat auf Feststellung der Tarifeinheit für alle Beschäftigten geklagt. Demnach müsste die GDL den bereits mit den Gewerkschaften Transnet und GBDA geschlossenen Tarifvertrag akzeptieren und dürfte nicht für einen eigenen Tarifvertrag streiken.
Die GDL hatte angekündigt, den Güterverkehr am Donnerstag bundesweit für vier Stunden lahmzulegen. Es wurden auch gravierende Auswirkungen auf den Personenverkehr erwartet. Dieser sollte aber frühestens am Montag bestreikt werden. Nach Informationen der "Bild"-Zeitung vom Donnerstag ist der frühere Ministerpräsident von Sachsen, Kurt Biedenkopf (CDU), als Vermittler zwischen den Parteien, im Gespräch.
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