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Schadenersatzklage gegen Ex-BAWAG-Chefs abgewiesen

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Das Handelsgericht lehnt geltend gemachte Ansprüche des ÖGB und der "Schuldenholding" AVB gegen ehemalige BAWAg-Chefs ab.

Als Bumerang hat sich die Schadenersatzklage des ÖGB und der Anteilsverwaltung BAWAG P.S.K. AG (AVB) - die ÖGB-Tochter wurde per 18. Juni in die AVB Holding GmbH umgewandelt - gegen die früheren BAWAG-Generaldirektoren Helmut Elsner und Johann Zwettler, die ehemaligen Vorstandsmitglieder Christian Büttner, Hubert Kreuch und Josef Schwarzecker, den früheren BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz, den Ex-BAWAG-Aufsichtsratpräsidenten Günter Weninger und den ehemaligen ÖGB-Präsidenten Fritz Verzetnitsch herausgestellt. Das Wiener Handelsgericht hat die Klage vollständig abgewiesen. Dafür muss der ÖGB den acht Beklagten laut nicht rechtskräftigem Urteil die Prozesskosten von 1,28 Mio. Euro ersetzen.

Klage unberechtigt
Das Handelsgericht kommt in seinem am Donnerstagnachmittag zugestellten schriftlichen Urteil zum Schluss, der Klage mit einem Streitwert von 11 Mio. Euro komme keine Berechtigung zu. Das Gericht hielt im Hinblick darauf die Durchführung eines Beweisverfahrens für nicht mehr notwendig. Richter Norbert Psenner konstatiert in seiner 45 Seiten umfassenden Entscheidung eine "mangelnde Schlüssigkeit des Klagsvorbringens", stößt sich an der fehlenden Konkretisierung von behaupteten Sachverhalten und hält den bloßen Verweis auf Urkunden für "unzulässig".

Helmut Elsner & Co dürfen sich freuen. Das Gericht sprach den ÖGB und seine "Schuldenholding" AVB zur ungeteilten Hand schuldig, dem ehemaligen BAWAG-Generaldirektor binnen 14 Tagen die Prozesskosten von 169.281,28 Euro zu ersetzen. Auch den übrigen Beklagten haben laut erster Instanz die Anwalts- und Verfahrenskosten ersetzt zu werden, was den ÖGB bzw. die AVB insgesamt annähernd 1,3 Mio. Euro kosten würde, sollte die Entscheidung in Rechtskraft erwachsen.

Lesen Sie auf der nächsten Seite: ÖGB nimmt Entscheidung "mit Wehmut" zur Kenntnis

ÖGB "völlig überrascht"
Der ÖGB nehme den Ausgang des Verfahrens "mit Wehmut entgegen", stellte der Gewerkschaftsbund am Donnerstagabend in einer Presseaussendung fest. "Wir sind völlig überrascht und zugleich tief enttäuscht, dass unsere Klage abgewiesen wurde", zeigte sich ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer in einer ersten Reaktion betroffen. Der Gewerkschaftsbund kündigte an, das Urteil mit Schadenersatz-Experten genau analysieren und über weitere Schritte beraten zu wollen. Justizexperten gehen davon aus, dass der ÖGB jedenfalls Rechtsmittel anmelden wird.

Für das erkennende Gericht war die behauptete Verantwortlichkeit der Beklagten für den vom ÖGB geltend gemachten Schaden "nicht nachvollziehbar": "Die Kläger monieren insgesamt gesetzte oder unterlassene Tathandlungen aller Beklagten in unterschiedlichen Zeiträumen, wobei sie jedoch selbst zugestehen, dass nicht alle Beklagten in allen diesen Zeiträumen Schaden stiftende Handlungen gesetzt haben", heißt es im Urteil. Eine detaillierte Zuordnung einzelner Schaden stiftender Handlungen zu den jeweiligen Beklagten wird darin vermisst.

Überhaupt kommt der Senat zum Schluss, den Klägern sei es in einigen Sachverhaltsbereichen nicht gelungen, "einen tatsächlich wirksam eingetretenen Schaden plausibel zu machen. Vielmehr haben sie einen Eintritt diesbezüglich noch nicht einmal behauptet, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass auf Grund der eingegangenen Solidarhaftung sie allenfalls zu Zahlungen verhalten sein könnten."

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