Geld

Siemens gibt Existenz eines Geheimkontos zu

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In der Finanz-Affäre bei Siemens soll der Konzern erstmals die Existenz eines Kontos für Schmiergeldzahlungen zugegeben haben.

Über das Konto bei der Dresdner Bank in der Schweiz soll nach Ansicht von Ermittlern Schmiergelder für Auslandsaufträge gewaschen worden sein. Wie "Spiegel Online" meldete, räumen die Siemens-Anwälte in einem Schreiben an das Athener Landgericht ein, dass das Konto zu den "finanziellen Interessen unserer Firma" zähle.

Klage gegen Griechenland-Manager
Mit dem Brief reichte Siemens dem Bericht zufolge Klage gegen den ehemaligen Generaldirektor Telekommunikation und Informatik von Siemens Griechenland ein. Dieser habe über die Verwendung von rund acht Millionen Euro von dem besagten Konto keine Belege abgegeben. Jetzt fordere Siemens das Geld "plus Zinsen" von dem früheren Top-Manager zurück, berichtete "Spiegel online".

Millionendepot
Der Klageschrift zufolge sollte das Millionendepot des besagten Siemens-Managers in Griechenland zur Bewältigung von "außerordentlichen, direkten und laufenden Bedürfnissen unseres Unternehmens" eingesetzt werden. Der Manager habe Gelder "in vielen Millionen Euro Höhe" für den Konzern verwaltet, die auch für den Balkan und andere Länder gedacht gewesen seien, wird aus der Schrift zitiert. Er habe dabei das "völlige Vertrauen" des Konzernvorstandes genossen. Das Schreiben soll dem Bericht zufolge nur einen Tag vor der Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft München am 15. November bei Siemens an das Athener Gericht übermittelt worden sein.

5 Verdächtige weiter in U-Haft
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor an diesem Mittwoch bekannt gegeben, dass sich drei Wochen nach dem Auffliegen der Schmiergeldaffäre fünf Verdächtige weiter in Untersuchungshaft befänden. Zwei Beschuldigte sind dagegen wieder auf freiem Fuß. Ein beschuldigter Top-Manager habe sich in der vergangenen Woche gestellt und dabei ausführliche Angaben zur Sache gemacht, weshalb der bestehende Haftbefehl außer Vollzug habe gesetzt werden können. Bei einem zweiten Beschuldigten sei der Haftbefehl nach dem vorläufigen Abschluss seiner Vernehmungen gegen umfangreiche Auflagen ausgesetzt worden.

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